BUND WILL ZUSCHUSS ZUR KÜNSTLERSOZIALVERSICHERUNG KÜRZEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/KER-as) Der Bundeszuschuss von 25 Prozent zur Künstlersozialkasse soll im Haushalt 2000 auf 20 Prozent abgesenkt werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung ( 14/1404) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU zum Künstlersozialversicherungsgesetz ( 14/1283) hervor. Die Regierung erklärt, der Selbstvermarktungsanteil der Künstler sei zwischenzeitlich in der Weise zurückgegangen, dass eine Absenkung des Bundeszuschusses "sachgerecht" erscheine. Künstlerinnen und Künstler, die in der Künstlersozialkasse versichert sind, bezahlen wie Arbeitnehmer nur 50 Prozent ihrer Beiträge für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungen. Die restlichen 50 Prozent werden jeweils zur Hälfte von den Unternehmen, die künstlerische Werke und Leistungen verwerten, und zur anderen Hälfte vom Bund aufgebracht. In ihrer Antwort betont die Regierung, die vorgesehene Anpassung des Bundeszuschusses entspreche den Veränderungen im Kultur- und Medienbereich und stelle das System und die Schutzzwecke der Künstlersozialversicherung daher nicht in Frage. Auch in Zukunft werde sie die soziale
und wirtschaftliche Lage der Künstlerinnen und Künstler in Deutschland "intensiv beobachten", um daraus notwendige Konsequenzen für ihre Politik in diesem Bereich zu ziehen.
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