AUSZUBILDENDE IN SONDERPROGRAMMEN NICHT BENACHTEILIGT (ANTWORT)
Berlin: (hib/BOB-bf) Aus Sicht der Bundesregierung sind Auszubildende in Sonderprogrammen von Bund und Ländern hinsichtlich möglicherweise notwendiger zusätzlicher Lernhilfen im Vergleich zu in betrieblicher Ausbildung befindlichen Jugendlichen nicht benachteiligt. Die Regierung teilt insofern eine gegenteilige Auffassung der PDS nicht, verdeutlicht sie in ihrer Antwort ( 14/1476) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion ( 14/1402). Maßnahmen zur Lernunterstützung und Betreuung, sogenannten ausbildungsbegleitenden Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch vergleichbar, könnten von den Ausbildungsträgern bzw. den Schulen angeboten werden, so die Regierung weiter. Der Bund und die ostdeutschen Länder einschließlich Berlins seien überzeugt, dass die Lehrstelleninitiative und Ausbildungsplatzprogramme seit 1996 wesentlich mit dazu beigetragen haben, solchen Jugendlichen eine Ausbildungschance zu eröffnen, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz gefunden haben. Bei der "absehbar schwierigen Ausbildungsplatzsituation" werde es aber auch weiterhin auf die Bemühungen aller Beteiligten aus Wirtschaft, Bund und Ländern ankommen, um jedem und jeder Ausbildungswilligen ein Angebot für eine Berufsausbildung unterbreiten zu können, so die Regierung.
Herausgeber: Deutscher Bundestag
11011 Berlin, Platz der Republik 1, Tel.: 030/227-35642; Fax:
030/227-36001;
Verantwortlich: Dr. Yvonne Kempen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Andrea Kerstges, Michael
Klein, Dr. Volker Müller