DEUTSCHE INVESTITIONEN IN TURKMENISTAN SCHÜTZEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/VOM-wi) Die Stärkung der Wirtschaftsbeziehungen durch die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen ist das Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung ( 14/1787) zu einem Vertrag vom August 1997 zwischen Deutschland und Turkmenistan. Der Vertrag beinhaltet die völkerrechtliche Absicherung von Direktinvestitionen, vor allem durch Gewährleistung des freien Transfers von Kapital und Erträgen, durch die Vereinbarung von Inländerbehandlung und Meistbegünstigung, durch Enteignungsschutz und Entschädigungspflicht sowie Rechtsweggarantie und internationale Schiedsgerichtsbarkeit. Wie aus dem Entwurf hervorgeht, ist der Vertrag mit Turkmenistan eine wichtige Voraussetzung über die Übernahme von Bundesgarantien gegen politische Risiken. Nach dem Haushaltsgesetz kann der Bund derartige Garantien nur dann übernehmen, wenn mit dem betreffenden Land ein Investitionsförderungs- und -schutz-vertrag besteht.
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