PFLEGELEISTUNG VON ZIVILDIENSTLEISTENDEN DARLEGEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/KER-fa) Die individuelle Schwerbehindertenbetreuung durch Zivildienstleistende hat die PDS zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage ( 14/2214) gemacht. Die Fraktion erläutert darin, viele behinderte Menschen erlangten einen beträchtlichen Teil ihrer selbstbestimmten Lebensweise dadurch, dass ihnen Zivildienstleistende assistieren.
Die individuelle Schwerbehindertenbetreuung (ISB) habe sich zu einem Instrument entwickelt, das Menschen mit den verschiedensten Behinderungen einer weitgehend normalen Teilhabe am Leben der Gemeinschaft näher bringe.
Allerdings würden die Einsatzmöglichkeiten von ISB-Zivildienstleistenden in den einzelnen Bundesländern recht unterschiedlich gehandhabt. Beispielsweise arbeiteten sie vielerorts im Rahmen der Sachleistungsabrechnung der Pflegeversicherung (Sozialgesetzbuch XI), würden also quasi als Pflegepersonen angesehen.
Anderorts schlössen Verwaltungsvereinbarungen, Protokollnotizen oder andere länderspezifische Anordnungen derartige Einsätze aus. Das könne zur Folge haben, dass jemand, der aus einem Bundesland in ein anderes umzieht, seine bisherige Lebensgrundlage - die ständige Assistenz durch Zivildienstleistende, die über die Pflegeversicherung als Sachleistung abgerechnet werde - verliere.
Vor diesem Hintergrund soll die Bundesregierung darlegen, in welchen Bundesländern welche Zivildienstleistende auf der Grundlage von Sachmitteln der Pflegeversicherung (SGB XI) für die individuelle Schwerbehindertenbetreuung eingesetzt werden und in welchen Bundesländern dies nicht möglich ist.
Informieren soll sie auch über ihre Erfahrungen mit dem Einsatz von ISB-Zivildienstleistenden im Bereich der persönlichen Assistenz, der pflegenden Begleitung, der begleitenden Assistenz sowie der aktivierenden Pflege.
Insbesondere interessiert dabei die Anzahl und Art der Beschwerden von behinderten Menschen über mangelhafte Professionalität von ISB-Zivildienstleistenden, die über SGB-XI-Sachleistungen bezahlt werden.
Äußern soll sich die Bundesregierung auch zu dem wesentlichen Inhalt der Beschwerden und wie diese aus ihrer Sicht zu bewerten sind. Die PDS will erfahren, wie die Regierung sicher stellen will, dass auch bei einer Verkürzung der Zivildienstzeit das bisherige Niveau an assistierender Begleitung, Pflege, Betreuung und Anleitung im ISB-Bereich gewährleistet wird.
Gesagt werden soll, ob es zutrifft, dass im Haushalt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Jahre 2000 bis einschließlich 2002 unter anderem dadurch gespart werden soll, dass die den Zivildienstleistenden zustehenden Entlassungsgelder den Einsatzstellen zukünftig nicht mehr in voller Höhe vom Bundesamt für Zivildienst zugewiesen werden sollen.
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