BEI FÜHRERSCHEINEN SONDERREGELUNG ABGELEHNT (ANTWORT)
Berlin: (hib/BOB-vb) Die Bundesregierung hält es für sachlich nicht gerechtfertigt, bei der Ausbildung und Prüfung von Fahrern bei Bundeswehr, Polizei oder Bundesgrenzschutz (BGS) geringere Anforderungen zu stellen, als dies zum Beispiel bei vergleichbaren Lkw zur Güterbeförderung verlangt wird.
Sie lehne deshalb Sonderbestimmungen für diese Bereiche auf Grund der Neueinteilung der Führerscheinklassen zu Beginn dieses Jahres ab, erklärt die Regierung in ihrer Antwort ( 14/2118) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.
( 14/1984). Gerade Einsatzfahrten bei Bränden und in Katastrophenfällen, bei denen auch Sonderrechte nach der Straßenverkehrsordnung in Anspruch genommen würden, stellten hohe Anforderungen an fahrerisches Können, Reaktionsfähigkeit und Verantwortung.
Im Übrigen unterlägen Regelungen für Dienstfahrerlaubnisse bei Bundeswehr, Polizei und BGS hinsichtlich der Ausbildung und Prüfung den gleichen Anforderungen wie beim Erwerb einer zivilen Fahrerlaubnis in einer Fahrschule. Deshalb würde eine entsprechende Sonderregelung den Betroffenen auch keinen Vorteil bringen, so die Regierung.
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