ALTFALLREGELUNG FÜR ASYLBEWERBER UMSETZEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/VOM-in) Nach der Umsetzung der sogenannten Altfallregelung für Asylbewerber mit langjährigem Aufenthalt in Deutschland erkundigt sich die PDS-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 14/2322). Die Innenministerkonferenz habe im November in Görlitz ein Bleiberecht für solche Asylbewerber beschlossen, so die Fraktion. Die Abgeordneten wollen nun wissen, wie die antragsberechtigten Personen über diese Regelung informiert werden, warum traumatisierte Lagerhäftlinge und vergewaltigte Frauen aus Jugoslawien, dem Kosovo und Bosnien-Herzegowina nicht in die Altfallregelung einbezogen wurden und in welchem Umfang Menschen aus Staaten, mit denen ein Rückübernahmeabkommen besteht, von der Regelung ausgeschlossen sind. Die Regierung soll mitteilen, ob Familien mit mehreren Kindern eine Aufenthaltbefugnis nach dieser Altfallregelung erhalten, ob für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge Ausnahmen bei den Voraussetzungen gemacht werden, um ihnen den Erwerb einer Aufenthaltsbefugnis zu erleichtern, und was nach Ablauf der Aufenthaltsbefugnis nach längstens zwei Jahren mit den Flüchtlingen und Migranten geschieht. Schließlich will die Fraktion wissen, weshalb die Regelung keinerlei Übergangsfristen enthält, innerhalb der es den Menschen ermöglicht wird, eine der geforderten Voraussetzungen zu erfüllen.
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