REGIERUNG: DAUERHAFTE RENTENREGELUNG FINDEN (UNTERRICHTUNG)
Berlin: (hib/KER-as) Mit ihren sofort nach Amtsantritt verabschiedeten Korrekturgesetzen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte hat die Bundesregierung sowohl den von ihrer Vorgängerin eingeführten Demographiefaktor als auch die Einschnitte in die Erwerbsminderungsrenten bis Ende 2000 ausgesetzt, um in der Zwischenzeit "dauerhafte und sozialpolitisch vertretbare Regelungen" zu finden.
Das betont sie in ihrem Rentenversicherungsbericht 1999, den sie in Form einer Unterrichtung ( 14/2116) vorgelegt hat. Dem Bericht beigefügt ist das Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 1999. Wie die Bundesregierung weiter darlegt, sei gleichzeitig das Aufkommen aus der ersten Stufe der Ökosteuerreform zur Senkung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung um 0,8 Prozentpunkte von 20,3 Prozent auf 19,5 Prozent (ab 1. April 1999) eingesetzt worden.
Dies sei gezielt durch strukturelle Reformen erfolgt. Die zuvor im Bundeszuschuss enthaltene pauschale Erstattung für Kindererziehungszeiten sei ab Juni 1999 durch eine direkte Beitragszahlung des Bundes ersetzt worden, die sich im Jahr 2000 auf 22,4 Milliarden DM belaufen werde.
Zudem werde ab 1999 die Erstattung der Aufwendungen für einigungsbedingte Rentenleistungen nicht mehr auf den Bundeszuschuss angerechnet und damit zusätzlich erbracht.
Darauf aufbauend habe das Kabinett im Juni 1999 ein umfassendes "Zukunftsprogramm" beschlossen, zu dessen Schwerpunkten die Erneuerung des Rentensystems durch eine Rentenstrukturreform zähle. Ziel sei es, nachhaltige Grundlagen für die Zukunftsfestigkeit der Rentenversicherung und des gesamten Alterssicherungssystems zu schaffen.
Dazu gehöre unter anderem die langfristige Stabilisierung der Beitragssätze durch Anpassung der Renten in den Jahren 2000 und 2001 entsprechend dem Anstieg der Lebenshaltungskosten des Vorjahres. Ab 2002 sei die Rückkehr zu den Grundsätzen der Nettoanpassung vorgesehen.
Weitere Maßnahmen sind der Regierung zufolge die Senkung und Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge durch Verwendung des Aufkommens aus den nächsten Stufen der Ökosteuerreform, der Aufbau einer ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge sowie die Einführung einer bedarfsorientierten und steuerfinanzierten sozialen Grundsicherung zur Vermeidung von Armut im Alter und bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit aus medizinischen Gründen.
Laut Regierung wird bei dem im Dezember 1998 für den 1. April 1999 festgesetzten Beitragssatz von 19,5 Prozent die Schwankungsreserve von 17,9 Milliarden DM Ende 1998 auf 26,6 Milliarden DM Ende 1999 aufgebaut. Dies sei 0,1 Milliarde DM mehr als eine Monatsausgabe.
Erstmals nach 1994 sei damit für 1999 ein Beitragssatz festgesetzt worden, der voraussichtlich zu der am Jahresende vorgesehenen Schwankungsreserve von einer Monatsausgabe führt. An den Jahresenden von 1995 bis 1998 habe die Schwankungsreserve nur zwischen 0,6 und 0,9 Monatsausgaben gelegen.
Wie die Regierung weiter erläutert, ergibt sich auf der Basis der Eckwerte der Rentenstrukturreform ein Beitragssatz von 19,3 Prozent für 2000, von 19 Prozent für 2001, von 19,9 Prozent für 2002 und von 19,1 Prozent für 2003. Auf der Basis des Rechtsstands Rentenreformgesetz 1999 und unter der Annahme, dass die von der alten Bundesregierung beschlossene Steuerreform im Jahr 2000 in Kraft treten würde, ergäbe sich demgegenüber im Jahre 2002 ein Beitragssatz von 21,5 Prozent und im Jahre 2003 von 21,3 Prozent.
Der Bericht informiert auch über den Versichertenbestand und die ausgezahlten Renten. So seien in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland am Stichtag 31. Dezember 1997 rund 49,6 Millionen Versicherte registriert gewesen. Der Anteil der Pflichtversicherten habe bei 30,2 Millionen (60,9 Prozent) gelegen.
Die Zahl der Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber dem Vorjahresstichtag (31. 12. 1996) sei um rund 119.000 gestiegen. Insgesamt seien am 1. Juli 1998 in der gesetzlichen Rentenversicherung rund 22 Millionen Renten - knapp 400.000 mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres - an rund 18,2 Millionen Rentner und Rentnerinnen gezahlt worden, heißt es in der Unterrichtung.
Für Männer habe in der gesetzlichen Rentenversicherung am 1. Juli 1998 die Höhe des durchschnittlichen Rentenzahlbetrags für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und wegen Alters bei 1.842 DM gelegen. Dieser Wert sei in den neuen Bundesländern mit 1.877 DM etwas höher als in den alten Bundesländern mit 1.833 DM.
Bei Frauen habe die Vergleichsrente 924 DM betragen. Während sie in den alten Bundesländern bei 852 DM lag, habe die Rentenzahlung in den neuen Bundesländern 1.147 DM ausgemacht. Dies komme daher, dass in den neuen Ländern Frauen im Durchschnitt fast 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten vorzuweisen hätten, hingegen in den alten Bundesländern lediglich rund 26 Jahre.
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