AUFTRAG DES 1. UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSSES ERWEITERN (ANTRAG)
Berlin: (hib/MIK-bn) Eine Erweiterung des Untersuchungsauftrages des 1. Untersuchungsausschusses der 14. Wahlperiode will die F.D.P.-Fraktion erreichen. Nach ihrem Antrag ( 14/2527) soll der Bundestag beschließen, dass der 1. Untersuchungsausschuss auch aufklären sollen, inwieweit Spenden, Provisionen, andere finanzielle Zuwendungen oder Vorteile direkt oder indirekt an die im Zeitraum von 1982 bis 1998 im Deutschen Bundestag vertretenen Organisationsparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und/oder Fraktionen/Gruppen und deren Funktionsträger oder deren Beauftragte geflossen sind beziehungsweise gewährt wurden, die dazu geeignet waren, politische Entscheidungsprozesse des Bundestages, der Bundesregierung und/oder der nachgeordneten Behörden zu beeinflussen, beziehungsweise die tatsächliche politische Entscheidungsprozesse beeinflusst haben.
Die Klärung soll sich nach dem Antrag auf die Zeitspanne beziehen, für die Belege und Kontenunterlagen nach den gesetzlichen Bestimmungen noch vorhanden sein müssen. Außerdem soll der Ausschuss untersuchen, inwieweit gegen die Neuregelung der Parteienfinanzierung nach dem Parteiengesetz verstoßen worden ist und gegebenenfalls Vorschläge für eine Neuregelung der Parteienfinanzierung unterbreiten.
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