Petitionsausschuss
ÜBER VERBOT VON ZIGARETTENAUTOMATEN NACHDENKEN
Berlin: (hib/MIK-pt) Der Petitionsausschuss will überprüfen lassen, ob unter dem Gesichtspunkt des Jugendschutzes Zigarettenautomaten verboten werden sollen. Deshalb beschloss er am Mittwochmorgen einvernehmlich, die zugrundeliegende Petition der Bundesregierung "als Material" zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben.
Die parlamentarische Überprüfung der Eingabe ergab, dass das Gesetz zum Schutz der Jugend und in der Öffentlichkeit zwar ein Automatenvertriebsverbot für alkoholische Getränke in der Öffentlichkeit vorsieht; der Erwerb von Tabakwaren aber keinerlei Beschränkung unterliegt.
Das Gesetz enthalte lediglich eine Regelung, nach der Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht gestattet ist. Das zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend führte in seiner Stellungnahme zudem aus, dass ein generelles Automatenverbot vor dem Hintergrund dieser seit über 40 Jahren geltenden Regelung sowie angesichts des hohen Anteils des Automatenverkaufs am Umsatz des Tabakwarenhandels nur nach einer angemessenen Übergangszeit in Betracht gezogen werden könne.
Außerdem würde eine Beschränkung des Tabakwarenangebots, so das Ministerium, Minderjährige unter 16 Jahren nicht daran hindern können, sich über Freunde und Verwandte mit Tabakwaren zu versorgen. Deshalb setze das Gesundheitsministerium vermehrt auf Präventivmaßnahmen, die den bewussten Verzicht junger Menschen auf den Konsum von Tabak fördern sollen.
Dazu gehöre zum Beispiel die Kampagne "Ohne Rauch geht’s auch". Die Erfolge würden die Richtigkeit des gewählten präventiven Ansatzes bestätigen, heißt es in der Stellungnahme weiter. Darüber hinaus habe das Ministerium mit dem Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller eine freiwillige Selbstbeschränkung bei der Aufstellung von Zigarettenautomaten im Umfeld von Schulen und Jugendzentren vereinbart.
Der Petitionsausschuss begrüßte den auf Aufklärung und Freiwilligkeit setzenden Ansatz der Bundesregierung. Angesichts der Bedeutung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen Schädigungen sei es jedoch wichtig, die Petition der Bundesregierung zuzuleiten, damit sie bei künftigen Gesetzgebungsverfahren in die Erwägungen mit einbezogen werden könnte.
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