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021/2000
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1999 STANDEN 8 MILLIARDEN DM FÜR ABM BEREIT (ANTWORT)

Berlin: (hib/KER-as) Im Rahmen der dezentralen Budgetverantwortung der Arbeitsämter haben diese im Jahr 1999 etwa 8 Milliarden DM für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) und 13 Milliarden DM für die Förderung der beruflichen Weiterbildung in den Eingliederungstiteln, in denen die Mittel für nahezu sämtliche Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung zusammen veranschlagt sind, bereitgestellt.

Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 14/2531) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur Effizienz von Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen ( 14/2277) hervor. Wie die Regierung weiter darlegt, sind damit etwa 75 Prozent des Eingliederungstitels für diese Maßnahmen ausgegeben worden.

Für Strukturanpassungsmaßnahmen hätten 1999 von Bund und Bundesanstalt für Arbeit 6,3 Milliarden DM zur Verfügung gestanden, so die Antwort weiter. Auf die Frage, welche Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen es nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) und dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) gibt, erläutert die Regierung, grundsätzlich seien praktisch alle im SGB III aufgeführten Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung darauf ausgerichtet, Menschen in Beschäftigung zu bringen.

Dazu gehörten unter anderem Beratung und Vermittlung und diese unterstützende Leistungen, Zuschüsse zu Arbeitsentgelten bei Eingliederung leistungsgeminderter Arbeitnehmer sowie bei Neugründungen, Trainingsmaßnahmen, Leistungen zur beruflichen Eingliederung Behinderter, Leistungen zur Förderung der beruflichen Ausbildung, aber auch ABM und Strukturanpassungsmaßnahmen sowie die berufliche Weiterbildung.

Darüber hinaus sei es den Arbeitsämtern möglich, durch die "Freie Förderung" entsprechend dem SGB III, bis zu 10 Prozent der im Eingliederungstitel enthaltenen Mittel für Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung für selbstentwickelte Maßnahmen zu nutzen.

Das BSHG sehe im Rahmen der Hilfe zur Arbeit weitere Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen vor. So könnten unter anderem bei Aufnahme einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dem Hilfeempfänger befristete Einkommenszuschüsse gewährt werden.

Möglich sei es auch, durch Zuschüsse an den Arbeitgeber sowie durch sonstige geeignete Maßnahmen die Eingliederung von Hilfeempfängern in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern.

Darüber hinaus finanziert der Bund laut Regierung das Programm "Aktion Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose" (im Jahr 2000: 750 Millionen DM), das "Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit" (2 Milliarden DM), das Sonderprogramm "Beteiligung Dritter an der Vermittlung von Arbeitslosenhilfebeziehern" (10 Millionen DM) sowie Modellprojekte über die Haushaltstitel "Förderung von Maßnahmen zur Erprobung zusätzlicher Wege in der Arbeitsmarktpolitik" (57 Millionen DM) und "Förderung der Erprobung und Entwicklung innovativer Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit" (100 Millionen DM).

Darüber hinaus informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort über länderspezifische und kommunale Projekte und Programme gegen Arbeitslosigkeit.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, sind in der Zeit vom Januar 1998 bis Ende September 1999 insgesamt 3.431 Arbeitslosenhilfebezieher durch Dritte im Rahmen des Sonderprogramms vermittelt worden. Darunter seien 1.217 Arbeitslose gewesen, die mindestens ein Jahr arbeitslos waren (oder mindestens sechs Monate arbeitslos waren und ein Vermittlungserschwernis aufwiesen), 1.004 Arbeitslose, die mindestens zwei Jahre arbeitslos waren (oder 6 Monate arbeitslos waren und mindestens zwei Vermittlungserschwernisse aufwiesen) und 1.210 Arbeitslose, die mindestens drei Jahre arbeitslos waren (oder mindestens 6 Monate arbeitslos waren und mindestens drei Vermittlungserschwernisse aufwiesen).

Vermittlungserschwernisse sind den Angaben zufolge Alter, gesundheitliche Einschränkungen, fehlender beruflicher Abschluss, geringes Qualifikationsniveau, Berufsrückkehr, sonstige subjektive Vermittlungshemmnisse. Die Vermittlungsvergütungen für die drei unterschiedlichen Personengruppen lagen - so die Regierung - bei 2.000 DM, 3.000 DM und 4.000 DM.

Rein rechnerisch seien dadurch Vermittlungskosten in Höhe von 10,3 Millionen DM entstanden. Diesen Kosten stünden bei 3.431 vermittelten Arbeitslosenhilfebeziehern rein rechnerisch auf der Grundlage eines durchschnittlichen kalkulatorischen Arbeitslosenhilfebetrages von rund 1.824 DM pro Arbeitslosenhilfebezieher und Monat sowie einer Beschäftigungsdauer von mindestens sechs Monaten pro vermittelten Arbeitslosenhilfebezieher Einsparungen an Arbeitslosenhilfe in Höhe von 37,5 Millionen DM gegenüber.



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Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2000/0002103
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