AUSBILDUNGSFÖRDERUNG FÜR STUDIERENDE MODERNISIEREN (ANTRAG)
Berlin: (hib/VOM-bf) Die Bedarfssätze des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) sollen deutlich angehoben werden, so dass der Höchstsatz von zurzeit 1.030 DM auf 1.100 DM steigt.
Dies fordern SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 14/2905). Mit dieser Erhöhung der Bedarfssätze würde erreicht, dass mehr Auszubildende mehr Geld bekommen und somit ihren Lebensunterhalt tatsächlich finanzieren könnten.
Die noch bestehenden Unterschiede bei der Förderung in den alten und neuen Bundesländern, die sich auf die Wohnkosten und die Krankenversicherungszuschläge beziehen, sollten aufgehoben werden.
Die Fraktionen empfehlen zudem zu prüfen, ob die hohen Zuschläge für auswärtig untergebrachte Auszubildende und damit einhergehende Härtefallregelungen zu einem gemeinsamen System verbunden werden können.
Die Fraktionen treten darüber hinaus dafür ein, die im BAföG vorgesehenen Freibeträge, die für die anrechenbaren Einkommen maßgeblich sind, zu erhöhen und durchschaubarer zu gestalten.
Bei der Ermittlung von Ansprüchen nach dem BAföG sollte das den Eltern zufließende Kindergeld nicht mehr anspruchsmindernd angerechnet werden.
Damit würden die Leistungen ausgeweitet und mehr Auszubildende erhielten einen Förderanspruch. Dies würde sich gerade für Familien mit mittlerem Einkommen positiv auswirken, heißt es in dem Antrag.
Überdies sollen Studierende EU-weit ihren Anspruch auf Ausbildungsförderung "mitnehmen" können, wenn sie zunächst zwei Semester in Deutschland studiert haben.
Die Förderhöchstdauer soll sich an der Regelstudienzeit der jeweiligen Hochschule orientieren.
SPD und Bündnis 90/Die Grünen fordern die Bundesregierung zudem auf, zeitlich befristete elternunabhängige Bildungskredite für Studierende in besonderen Ausbildungssituationen zu ermöglichen.
Damit wollen sie all jenen Studierenden eine neue Möglichkeit der Bildungsfinanzierung eröffnen, die in besonderen Situationen bisher nur durch "erhebliches und die Ausbildung verlängerndes Jobben" ihren Lebensunterhalt verdienen können.
Ziel sei es, die Studienzeit zu verkürzen, die Abbruchquote zu verringern und soziale Härten zu vermeiden. Diese Regelungen wollen die Fraktionen zum 1. April 2001 in Kraft setzen.
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