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099/2000
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VERGABE VON EXPORTKREDITVERSICHERUNGEN IM VISIER (KLEINE ANFRAGE)

Berlin: (hib/VOM-wi) Die CDU/CSU-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, ob sie die Vergabe von Exportkreditversicherungen für den Export in Entwicklungsländer künftig an die Kriterien knüpfen will, die für die Entwicklungszusammenarbeit gelten.

In einer Kleinen Anfrage ( 14/3134) erkundigen sich die Abgeordneten ferner, wie die Regierung zu der Forderung steht, bei mit Hermes-Exportkreditversicherungen abgesicherten Exporten deutschen Unternehmen mit Hilfe einer Anti-Korruptionsklausel die Verpflichtung aufzuerlegen, auf Bestechungen bei den jeweiligen Ausfuhrgeschäften zu verzichten.

Gefragt wird zudem, ob die Regierung bei der Vergabe von Exportkreditversicherungen für die Beteiligung deutscher Firmen an Staudammprojekten, etwa in Indien oder der Türkei, auch die Rechtmäßigkeit von Umsiedlungen und in diesem Zusammenhang erhobene Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen an der einheimischen Bevölkerung prüft.

Die Regierung soll ihre Position zu den Staudammprojekten Ilisu/Türkei, Maheshwar/Indien und zum Drei-Schluchten-Damm in China darstellen, und zwar zu den Vorwürfen, bei Umsiedlungen sei es dort jeweils zu Menschenrechtsverletzungen und zur Verweigerung versprochener Entschädigungsleistungen gekommen.

Die Regierung soll ferner mitteilen, ob sie bei der Vergabe von Exportkreditversicherungen in den Entwicklungsländer das finanzielle Risiko prüft, das sich aus der Unwirtschaftlichkeit des dort geplanten Projekts für die Betreibergesellschaft oder die einheimische Regierung ergeben kann.

Auch zu dem Vorwurf, die mangelhafte Wirtschaftlichkeit vieler mit Exportkreditversicherungen geförderter Projekte habe die Verschuldung der Entwicklungsländer gegenüber der Bundesregierung erheblich verstärkt, soll Stellung genommen werden.

Die Regierung soll darüber hinaus sagen, wie sie zu der Forderung steht, den Export von Rüstungsgütern von der Förderung durch die staatliche Exportkreditversicherung völlig auszuschließen.

Gefragt wird schließlich auch, ob es Überlegungen gibt, Vorschläge für eine wirksamere Kontrolle der Exportkreditversicherungen durch den Deutschen Bundestag zu unterbreiten.

Zur Begründung heißt es, seit geraumer Zeit mehrten sich die Stimmen, die für eine Änderung der Ausfuhrgewährleistungsrichtlinien eintreten.

Vor allem Nichtregierungsorganisationen plädierten für eine stärkere Berücksichtigung sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Folgewirkungen der geförderten Projekte. Auch werde mehr Transparenz bei der Vergabe

der Exportkreditversicherungen verlangt. Die Unionsfraktion sei sehr daran interessiert, die Exportkreditversicherung als ein Instrument zu erhalten, das nicht nur der Exportwirtschaft nützt, sondern auch die wirtschaftliche, soziale und ökologische Lage in den Entwicklungsländer berücksichtigt.



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Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2000/0009903
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