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113/2000
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DEUTSCHES POLIZEIKONTINGENT IM KOSOVO WIRD AUFGESTOCKT (ANTWORT)

Berlin: (hib/BOB-aw) Bund und Länder sind nach Angaben der Bundesregierung bereit, das deutsche Polizeikontingent im Rahmen der UN-Mission im Kosovo auf bis zu 420 Polizeivollzugsbeamte aufzustocken.

Wie die Regierung in ihrer Antwort ( 14/3245) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 14/2738) weiter mitteilt, betrügen die durch den Auslandseinsatz verursachten Mehrkosten nach vollem Aufwuchs auf 420 Beamte für einen Zeitraum von einem Jahr etwa 20 Millionen DM.

Da das Polizeikontingent nach und nach aufgestockt werde, würden die Mehrkosten im laufenden Jahr mit voraussichtlich 18 Millionen DM zu Buche schlagen.

Laut Regierung weist der von der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen (UNMIK) für 2000 aufgestellte konsolidierte Haushalt ein Budgetdefizit von rund 200 Millionen DM aus.

Dem stünden nach UNMIK-Angaben Unterstützungszusagen von bi- und multilateralen Gebern in Höhe von rund 218 Millionen DM gegenüber.

Die Europäische Union trage dazu mit rund 70 Millionen Euro (knapp 136,91 Millionen DM) bei. Da der Bedarf für die Folgejahre noch nicht bekannt sei, könnten konkrete Aussagen über die künftige Unterstützung durch Deutschland und die EU noch nicht getroffen werden.

Von einem drohenden Bankrott, so die Bundesregierung weiter, könne bei der UNMIK-Verwaltung im Übrigen nicht mehr gesprochen werden.

Vorübergehende Schwierigkeiten seien dadurch aufgetreten, dass die Geber ihre Zusagen nur zögernd tatsächlich geleistet hätten.

Dies habe zu einer "angespannten Liquidität" im Budget geführt. Mittlerweile erfolgte Zahlungen hätten die Situation allerdings erheblich verbessert.

Die Fraktion hatte sich auf einen Pressebericht vom 3. Februar dieses Jahres bezogen, in dem der Leiter von UNMIK, Bernard Kouchner, zitiert wurde, seine Verwaltung stehe am Rande des Bankrotts und könne die dringend notwendigen Angestellten in Krankenhäusern, Schulen, Hochschulen und Justiz nicht mehr bezahlen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2000/0011304
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