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116/2000
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KEINE INFORMATIONEN ÜBER TÜRKISCHE GEHEIMDIENSTAKTIVITÄTEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/WOL-in) Die Kenntnisnahme und Bewertung nachrichtendienstlicher Zusammenhänge bleiben allein dem für die Kontrolle der Nachrichtendienste zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremium vorbehalten, erläutert die Regierung in ihrer Antwort ( 14/3270) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/3202).

Die Abgeordneten hatten sich unter Bezugnahme auf Meldungen des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" für Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes MIT im Zusammenhang mit vermeintlichen PKK-Aktivitäten interessiert.

In ihrer Antwort betont die Regierung, sie achte sorgfältig darauf, dass die Tätigkeit von Nachrichtendiensten im Rahmen ihrer diplomatischen Vertretungen in vollem Einklang mit der deutschen Rechtsordnung stehe.

Aktivitäten, die einen Verstoß gegen deutsches Recht oder gegen deutsche Interessen erkennen ließen, würden nicht geduldet.

Angesichts der hohen Zahl türkischer Staatsangehöriger in Deutschland gebe es für die 13 türkischen Generalkonsulate und drei türkischen Honorarkonsulate in der Bundesrepublik naturgemäß auch eine Vielzahl von Problemfällen, in denen zugleich die Zuständigkeit deutscher Stellen berührt würde.

Die Zusammenarbeit gestalte sich in aller Regel zufriedenstellend, so die Regierung.

Wie die Bundesregierung weiter mitteilt, gab es in den Jahren 1993 bis 1997 nach ihrer Kenntnis insgesamt 472 Brand- bzw. Sprengstoffanschläge auf türkische Einrichtungen.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof habe seit März 1999 bis April 2000 insgesamt 50 Ermittlungsverfahren gegen Beschuldigte Funktionäre und Unterstützer der PKK eingeleitet.

Verurteilungen wegen verübter Straftaten mit PKK-Hintergrund seit Februar 1999 seien in der Verfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts bisher nicht ergangen.

Nach Auffassung der Bundesregierung bestehe kein Anlass für eine neue Einschätzung der PKK.



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Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2000/0011607
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