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120/2000
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Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (Anhörung)

"BEICHTRICHTER" FÜR UNTERSUCHUNGSAUSSCHÜSSE VORGESCHLAGEN

Berlin: (hib/VOM-bn) Die Einführung eines "Beichtrichters" hat der Hagener Rechtswissenschaftler Professor Martin Morlok am Mittwochnachmittag in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung vorgeschlagen.

Der Ausschuss befragte Sachverständige zu Gesetzentwürfen der Koalitionsfraktionen ( 14/2518) und der F.D.P. ( 14/2363) zum Recht der Untersuchungsausschüsse sowie zu einem Antrag der F.D.P. ( 14/2365) zur Geschäftsordnung des Bundestages.

Dieser Beichtrichter könnte nach den Vorstellungen Morloks Zeugen, die sich auf ein Aussageverweigerungsrecht berufen, vernehmen und selbst feststellen, ob eine Selbstbelastung droht und auf welchen Gebieten die Beantwortung von Fragen dem Zeugen nicht schadet.

Derzeit gebe es die missliche Situation, dass ein Zeuge unter Berufung auf Paragraph 55 der Strafprozessordung die Aussage wegen drohender Selbstbelastung verweigern kann.

Der Beichtrichter hätte dabei eine Zeugnisverweigerungspflicht, wobei ergänzend für den Fall eines Verstoßes dagegen ein Beweisverwertungsverbot eingeführt werden sollte.

Denkbar wäre auch eine Kronzeugenregelung zu Gunsten des parlamentarischen Ermittlungsinteresses, so Morlok.

Um dem öffentlichen Interesse an Aufklärung Vorrang zu verschaffen, wenn wesentliche Zeugen durch eine Aussage in die Gefahr kommen, sich selbst strafrechtlicher Verfolgung auszusetzen, könnte nach seinen Worten daran gedacht werden, das öffentliche Interesse höher zu gewichten als das Strafverfolgungsinteresse.

Überwiegt das öffentliche Interesse, könnte ein Zeuge dadurch straffrei gestellt werden.

Nach Auffassung von Armin Nack, Richter am Bundesgerichtshof, könnte der Beichtrichter sein Wissen nicht geheim halten.

Er müsste auch Beugehaft verhängen können, und diese wiederum müsste einer Beschwerde standhalten. Nack sprach sich auch gegen ein Verwertungsverbot aus.

Das individuelle, grundrechtlich geschützte Schweigerecht ginge einem Auskunftsrecht des Bundestages vor.

Auch Regierungsmitgliedern müsse das Auskunftsverweigerungsrecht im Ausschuss gewährt werden. Professor Christine Landfried, Politikwissenschaftlerin aus Hamburg, sieht die Zeit reif für ein Gesetz über das Recht der Untersuchungsausschüsse.

Damit könnte einer weiteren Verrechtlichung der Politik vorgebeugt werden, meinte sie. Die Wissenschaftlerin schlug vor, nicht nur Abgeordnete in Untersuchungsausschüsse zu berufen, sondern sie auch für Bürger zu öffnen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2000/0012003
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