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128/2000
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REALSCHÜLER BEI SCHORNSTEINFEGERN GLEICH BEHANDELN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/BOB-wi) Realschüler sollen künftig bei Bewerbungen um den Beruf des Schornsteinfegers gegenüber Hauptschulabsolventen nicht benachteiligt werden.

Dies streben SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit einem Gesetzentwurf ( 14/3333) an. Die Fraktionen erläutern, in mehreren Bundesländern werde der Hauptschulabschluss nach neun Schuljahren, der Realschulabschluss jedoch erst nach zehn Schuljahren erreicht.

Strebten sowohl Hauptschüler als auch Realschüler des gleichen Jahrgangs den Beruf des Schornsteinfegers an, erhalte der Bewerber von der Hauptschule in der Regel einen besseren sogenannten Rangstichtag als der gleichaltrige Realschüler mit mittlerer Reife.

Erlange der Hauptschüler die mittlere Reife im zweiten Bildungsweg als Fachschulreife, sei er ebenfalls besser gestellt als der Realschüler mit mittlerer Reife.

Dies werde von den betroffenen Handwerkern mit Realschulabschluss als Ungleichbehandlung angesehen. Auch sei zu befürchten, dass Bewerber, die sich frühzeitig für die Ausbildung als Schornsteinfeger entschieden, einen mittleren Bildungsabschluss an der Realschule erst gar nicht anstrebten, da damit Verschlechterungen in der beruflichen Entwicklung hingenommen werden müssten.

Um den betroffenen Bundesländern eine angemessene Berücksichtigung der Kehrbezirksbewerber mit mittlerem Bildungsabschluss zu ermöglichen, ist nach Ansicht von Sozialdemokraten und Bündnisgrünen eine Anpassung des Schornsteinfegergesetzes und der Verordnung über das Schornsteinfegerwesen erforderlich.

Sie beziehen sich damit vor allem auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das entschieden habe, die betreffenden Rechtsvorschriften seien in einer Weise auszulegen und anzuwenden, dass Bewerber mit mittlerer Reife an der Realschule keine Rangstichtagsverbesserung für die Zeit der nachgewiesenen Verspätung erhalten.

Dies, so die Regierungskoalition, sei aber lediglich in den Bundesländern gerechtfertigt, in denen die mittlere Reife und der Hauptschulabschluss gleicher Weise erst nach zehn Schuljahren möglich seien.



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Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2000/0012802
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