KÄFIGGRÖSSE FÜR HENNEN BEGRÜNDEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/SAM-lw) Welche Argumente dafür sprechen, die nutzbare Käfigfläche für Hennen auf 600 Quadratzentimeter zu begrenzen, wenn allein zum ungestörten Ruhen eine Fläche von 690 Quadratzentimeter benötigt wird, möchte die PDS-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 14/3447) wissen.
Sie nimmt dabei Bezug auf einen Entwurf zu einer neuen Hennenhaltungsverordnung vom 17. März 2000. Dieser schreibt nach Angaben der Fraktion vor, Hennen künftig in "ausgestalteten Käfigen" zu halten, die den Verhaltensbedürfnissen der Tiere nach ungestörtem Ruhen und gleichzeitiger Nahrungsaufnahme gerecht werden.
Auch die Eigenkörperpflege sowie Scharren und Picken sollen bei ausgestalteten Käfigen möglich werden.
Worauf die Bundesregierung ihre Einschätzung stützt, diese Bedürfnisse würden bei einem um lediglich 150 Quadratzentimeter größeren Platzangebot in den ausgestalteten Käfigen befriedigt, fragen die Abgeordneten.
Sie beziehen sich auf eine Mitteilung der Europäischen Kommission, der zufolge selbst bei einem Platzangebot von 800 Quadratzentimetern je Tier nicht alle Verhaltensweisen wie etwa Aufplustern des Gefieders ausgelebt werden könnten.
Darüber hinaus soll die Regierung erklären, warum im Verordnungsentwurf das Sandbaden als ein "besonders schützenswertes Bedürfnis der Eigenkörperpflege" nicht berücksichtigt sei und womit ausgestaltete Käfige überhaupt zu rechtfertigen seien, wenn Volièrenhaltung nach Information der EU-Kommission keine höheren Kosten verursache als ausgestaltete Käfige, den Verhaltensbedürfnissen der Hennen aber weit besser entsprächen.
Weiter interessiert die PDS inwiefern ein nationaler Alleingang bei einer Hennenhaltungsverordnung, der über die Mindestanforderungen der EU-Kommission hinausgeht, für die eierzeugende Industrie existenzbedrohend sein kann.
Schließlich ist die Fraktion auch der Überzeugung, dass die Übergangsfristen von zehn Jahren für herkömmliche Käfighaltung nicht den Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entsprechen.
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