BETEILIGUNG AN SICHERHEITSPRÄSENZ IM KOSOVO FORTSETZEN (ANTRAG)
Berlin: (hib/MAR-aw) Der Deutsche Bundestag soll einer weiteren deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo über den 11. Juni 2000 hinaus zustimmen.
Wie aus dem dazu vorgelegten Antrag der Bundesregierung ( 14/3454) hervorgeht, sollen hierfür die Regelungen des Beschlusses ( 14/1133) vom 11. Juni 1999 fortgelten.
Gemäß dem Regierungsantrag soll das Parlament außerdem beschließen, dass die Kräfte eingesetzt werden können, solange ein Mandat des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und ein entsprechender Beschluss des NATO-Rats sowie die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegen.
Die einsatzbedingten Zusatzausgaben sollen aus den mit 2 Milliarden DM etatisierten Mitteln für die Beteiligung der Bundeswehr im Rahmen des Stabilitätspakts für Südosteuropa bestritten werden.
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