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166/2000
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BUNDESRAT KRITISIERT RINDFLEISCHETIKETTIERUNGSGESETZ (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/SAM-lw) Die Bundesländer befürchten "große finanzielle Belastungen", deren Ausmaß derzeit nicht abzuschätzen sei, weil sie für die Kontrolle des gesamten Bereichs der obligatorischen Etikettierung nach einem geänderten Rindfleischetikettierungsgesetz zuständig sein sollen.

Dies geht aus einer Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf der Bundesregierung eines "Zweiten Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes" ( 14/3648) hervor.

Nach Einschätzung der Länderkammer wird es zu einer "massiven Ausdehnung der Überwachungsaufgaben" für die Länder- bzw. Kommunalbehörden kommen, weil künftig staatliche Stellen die obligatorischen Rindfleischetikettierung überprüfen müssten.

Zugelassene Etikettierungssysteme und anerkannte private Kontrollstellen sehe die EU-Verordnung mehr vor.

Da jedoch die vorhandenen staatlichen Behörden nicht in der Lage seien, die neuen Kontrollaufgaben allein zu erfüllen, beantragen die Bundesländer Verordnungsermächtigungen, um Stellen außerhalb der staatlichen Verwaltung beauftragen und beleihen zu können.

Des Weiteren fordert der Bundesrat, die Kontrolle für etikettiertes Rindfleisch länderübergreifend zu regeln, weil gekennzeichnete Ware auch Ländergrenzen überschreite.

Diese Kontrollen seien ein entscheidender Punkt der Umsetzung, vor allem mit Blick auf Verbraucherschutz und -vertrauen.

Abschließend dringen die Bundesländer darauf, die "Überwachungslast" im Bereich der Rindfleischetikettierung zwischen Bund und Ländern "sachgerecht" aufzuteilen.

Demnach solle der Bund alle, auch die obligatorisch zu etikettierenden Angaben überprüfen, soweit diese auf einem von ihm zugelassenen Etikettierungssystem basierten.

Die Länderbehörden sollten sich auf die Überwachung der obligatorischen Etikettierung in den Betrieben beschränken, die auf kein zugelassenes Etikettierungssystem zurückgingen.

Dem entgegnet die Bundesregierung, die Länder sollten die obligatorische Etikettierung nach Maßgabe der bisherigen Zuständigkeitsregelung des Rindfleischetikettierungsgesetzes überwachen.

Um diese Aufgabe erfüllen zu können, sei es notwendig, die entsprechenden Schlachthöfe, Zerlegbetriebe und Einzelhandelsbetriebe vor Ort zu kontrollieren.

Die Regierung verweist darauf, dass dies keine zentral organisierte Bundesverwaltung übernehmen könne.

Nur die Länder könnten bei der Erzeugung und Vermarktung von Rindfleisch eine effiziente Überwachung gewährleisten.

Auch sei eine über die Ländergrenzen hinausgehende Kontrolle der Rindfleischetikettierung nicht erforderlich, da Rindfleisch größtenteils auch in dem Bundesland vermarktet würde, in dessen Schlachthof es erzeugt werde.

Weiterhin will die Bundesregierung prüfen, ob neben der Überwachung der freiwilligen Rindfleischetikettierung auch die Kontrolle der obligatorische Etikettierung durch den Bund in Betracht kommen könne.

Eine Beleihung privater Kontrollstellen zur Überwachung der Rindfleischetikettierung, wie sie von den Landesregierungen vorgeschlagen worden sei, hält die Bundesregierung für "sachdienlich".

Für eine entsprechende Auftragserteilung durch die Landesregierungen sei keine besondere Ermächtigung der Landesregierungen durch Bundesrecht erforderlich.



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Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2000/0016602
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