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168/2000
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Innenausschuss

"AKTION ROSENHOLZ": STASI-DATEIEN AUF CD-ROM NOCH NICHT LESBAR

Berlin: (hib/WOL-in) Die ersten zwei von insgesamt über 1.000 CD-ROM mit Stasidateien, die aus den USA nach Deutschland zurückgeführt wurden, sind noch nicht lesbar.

Dies erklärte ein Vertreter der Bundesregierung am Mittwochvormittag vor dem Innenausschuss. Mit der Digitalisierung der auf nicht näher erläuterten Wegen in die USA gelangten Stasiakten habe man die Verwertbarkeit dieser Akten der sogenannten Aktion Rosenholz gewährleisten wollen, da normalerweise jede "Reproduktion einer Reproduktion eines Originals" den Wert des Quellenmaterials erheblich mindere.

Die von einer amerikanischen Privatfirma zu diesem Zweck für 5 Millionen DM speziell entwickelte Software unterliege allerdings einer ausdrücklichen Ausfuhrgenehmigung der US-Regierung und stehe derzeit noch nicht zur Verfügung, erklärte die Regierung.

Des Weiteren unterliege die Einsicht und Nutzung den Vorgaben das vor kurzem unterzeichneten Geheimschutzabkommens.

Deshalb sei im Innenministerium eine Arbeitsgruppe gebildet worden, in der - unter Beteiligung des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Gauck-Behörde - Einsicht genommen und über die weitere Verwertung entschieden werde.

Insgesamt werde die Lieferung der etwa 1.000 CD-ROM bis Ende 2001 erfolgt sein. Auf die Fragen aller Fraktionen, ob das Geheimschutzabkommen überhaupt greife, wenn es sich um deutsche Stasiunterlagen handele, für die es doch eindeutige Regelungen der Verwertbarkeit gebe, erklärte der Regierungsvertreter, es handele sich dabei auch um Dateien über US-Staatsbürger und deren Umfeld, über die man erst nach Einsicht und sorgfältiger Bewertung entscheiden könne.

Auf die weitere Frage der Abgeordneten nach einer schnellstmöglichsten Sichtung unter dem Aspekt einer Verjährung von möglichen Straftaten wurde erläutert, es habe bei einer Sichtung der Unterlagen in den USA in den frühen neunziger Jahren bereits eine Prüfung nach Vorgaben der Bundesstaatsanwalt gegeben.

Gleichwohl habe sich gezeigt, dass auf Grund erst später erkennbarer Querverbindungen "einige gut davon gekommen" seien.

Während der Regierungsvertreter zu der Frage des Weges der Stasiakten in die USA und einige andere Aspekte keine Auskunft geben wollte, erklärte er zur Frage nach den Kosten für die Software, diese würden sich auf etwa 80.000 Dollar zuzüglich einer anspruchsvollen und speicherintensiven Hardware sowie der Schulung von Mitarbeitern belaufen.

Die Verzögerungen der Softwarenutzung seien damit zu begründen, dass entsprechende Ausfuhrgenehmigungen nicht vom Bundeskanzleramt, sondern über die jeweils zuständigen Ressorts erfolgen müssten und bearbeitet würden.

Zur Nutzung der Unterlagen bei der Gauck-Behörde wurde mitgeteilt, diese sei deshalb in Frage zu stellen, weil es sich rechtlich um Reproduktionen, also um Abschriften handele. Daher unterliege die Nutzung anderen Kriterien als Originale.



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Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2000/0016804
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