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177/2000
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Petitionsausschuss

VERGÜTUNG DER PSYCHOTHERAPEUTEN VERBESSERN

Berlin: (hib/MIK-pt) Für eine Verbesserung der Vergütung der Psychotherapeuten hat sich am Mittwochvormittag der Petitionsausschuss eingesetzt.

Es bestehe "dringender" Handlungsbedarf, um die Existenz der Psychotherapeuten zu sichern und eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit psychotherapeutischen Leistungen zu gewährleisten.

Zu dem Anliegen lagen dem Ausschuss mehr als 3.000 sachgleiche Eingaben vor. Darin wurde vor allem die nach Ansicht der Petenten zu niedrige Vergütung der Psychotherapeuten kritisiert.

Nach dem am 1. Januar 1999 in Kraft getretenen Psychotherapeutengesetz sei für die Psychotherapeuten in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Budget für das Jahr 1999 festgelegt worden, das aber "weit" hinter dem tatsächlichen Bedarf zurück bleibe.

Dadurch sei die wirtschaftliche Existenz der psychologischen und ärztlichen Psychotherapeuten gefährdet.

Bei einem Gesamtbudget von rund 1,2 Milliarden DM und über 20.000 Psychotherapeuten verbleibe ein Umsatz von rund 61.000 DM pro Praxis im Jahr 1999. Aufgrund von Schätzungen sei davon auszugehen, dass das für die Psychotherapie zur Verfügung stehende Honorarbudget bereits im Verlauf des dritten Quartals des Jahres 1999 ausgeschöpft worden sei.

Damit werde nicht nur der Grundsatz angemessener Honorare verletzt, sondern es werde von den Psychotherapeuten eine unentgeltliche Behandlung der hilfs- und behandlungsbedürftigen Patienten verlangt.

Derzeit sei der gesetzgeberische Auftrag, die Vergütung der zur Erfüllung der Versorgungsleistung berufenen Psychotherapeuten, nicht gewährleistet, heißt weiter.

Damit würden nicht nur grundrechtlich geschützte Positionen der Psychotherapeuten sondern auch der überragende Schutz der Volksgesundheit verletzt.

Bei der vom Petitionsausschuss eingeleiteten parlamentarischen Prüfung führte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) aus, dass mit dem Psychotherapeutengesetz die Psychotherapeuten als Leistungserbringer in das bestehende System der vertragsärztlichen Versorgung aufgenommen worden seien.

Das Ausgabevolumen sei unter den Vertragsparteien vereinbart worden. Da es verschiedene Vertragsregionen gebe, könne es dazu kommen, dass die Vergütungssituation regional unterschiedlich sei.

Das Ministerium erklärte weiter, dass am 27. Januar 2000 das BMG und die für die Kassenärztlichen Vereinigungen zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder sich darauf verständigt hätten, bei der Vergütung der 1999 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen der vorgegebene Mindestpunktwert als Untergrenze zugrunde zu legen.

Eine abschließende Überprüfung der Auswirkungen der im Psychotherapeutengesetz getroffenen Übergangsregelung für die Vergütung der Psychotherapeuten sei erst möglich, wenn alle derzeit noch laufenden Verhandlungen und Schiedsamtsverfahren abgeschlossen sowie die regionalen Abrechnungsergebnisse für das gesamte Jahr ausgewertet seien, heißt es weiter.

Das BMG prüfe zur Zeit die von den Psychotherapeutenverbänden vorgebrachte Kritik und beabsichtige, Stellungnahme der Verbände und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung einzuholen.

Diese Gespräche wurden vom Ausschuss ausdrücklich begrüßt. Da im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages bereits zwei Gesetzentwürfe dazu beraten werden, beschloss der Ausschuss übereinstimmend, die Beratungen fortzusetzen, sobald die Stellungnahme des Fachausschusses vorliegt.



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Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2000/0017701
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