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224/2000
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ANTARKTIS-FORSCHUNG KANN ÜBERWIEGEND REALISIERT WERDEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/SAM-um) Die überwiegende Mehrzahl von Forschungsvorhaben in der Antarktis wird nach einem beschleunigten Anzeigeverfahren nach dem Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls (AUG) realisiert.

Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/4066) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion ( 14/3742) mit.

Übergangsprobleme bei der Anwendung einer neuen Genehmigungspraxis für Forschungsaktivitäten in der Antarktis will sie sich eigenen Angaben zufolge bei der nächsten Sonder-Konsultativtagung Antarktis-Vertragsstaatenkonferenz annehmen.

Die Regierung kündigt in diesem Zusammenhang an, eine Arbeitsgruppe initiieren zu wollen, die sich mit dem Anliegen einer einheitlichen Bewertungspraxis für Forschungsprojekte in der Antarktis befassen solle.

Deutsche Genehmigungsverfahren für Forschungsaktivitäten in der Antarktis würden erstmals seit Inkrafttreten des AUG vom 14. Januar 1998 und dem Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag bewertet.

Die Liberalen hatten Bedenken hinsichtlich einer seit 1999 geänderten Genehmigungspraxis geltend gemacht, aufgrund derer die deutsche Antarktisforschung durch eine "international nicht übliche und nicht abgestimmte Vorgehensweise" zeitlich und inhaltlich stark behindert würde.

Wie die Regierung zuvor in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/3934) mit ähnlichem Inhalt dargelegt hatte, nehme sie Befürchtungen der deutschen Polarforschung ernst und wolle im Zusammenwirken mit ihren internationalen Partnern dafür eintreten, dass sich aus der Situation ergebende mögliche Nachteile für die deutsche Polarforschung in Zukunft vermieden würden.

Den Angaben zufolge ist der durch die Zulassungsprüfungen nach dem AUG aufzubringende zeitliche Aufwand eine Folge rechtlicher Vorgaben.

Das Umweltbundesamt bemühe sich um zügige und effektive Durchführung. Im Übrigen habe es zugesichert, für Vorhaben, die nicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedürften, die dreimonatige Regelfrist nach dem AUG einzuhalten, heißt es weiter.



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Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2000/0022407
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