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225/2000
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MITBESTIMMUNGSRECHTE FÜR BETRIEBSRÄTE AUSWEITEN (ANTRAG)

Berlin: (hib/RAB-as) Die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte sollen ausgeweitet werden, um mit der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes einen Beitrag zur Demokratisierung der Arbeitswelt zu leisten.

Dafür tritt die Fraktion der PDS in einem Antrag ( 14/4071) ein. Außerdem fordern die Parlamentarier von der Bundesregierung, die angekündigte Novelle so rechtzeitig einzubringen, dass ausreichend Zeit für die parlamentarische Beratung und eine breite öffentliche Debatte bleibt.

Die Reform solle sich davon leiten lassen, die strukturelle Benachteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter abzubauen, die Menschenwürde zu sichern und die Sozialbindung des Eigentums zu gewährleisten.

Zu den Eckpunkten des geänderten Betriebsverfassungsgesetzes müsse unter anderem ein neu gefasster Betriebsbegriff gehören und die Wahl eines Betriebsrates in allen Betrieben mit drei oder mehr Arbeitnehmern ermöglichen.

Zur Begründung erklärt die Fraktion, die Anpassung des Betriebsverfassungsgesetzes an veränderte Bedingungen des Wirtschaftslebens und der betrieblichen Organisation sei von großer gesellschaftlicher Bedeutung und verdiene einen entsprechenden Zeitraum öffentlicher Diskussion.

Die Ausweitung der Mitbestimmungsrechte solle als Hauptmotiv der Reform betrachtet werden. Die Behauptung der Arbeitgeberverbände, eine Erweiterung der betrieblichen Mitbestimmung würde das Eigentumsrecht einschränken, gehe von einer einseitigen Betrachtung des Eigentumsrechtes aus, welche durch die Verfassung nicht gedeckt sei.

Das Grundgesetz gewährleiste zwar das Eigentumsrecht, schreibe aber gleichzeitig vor, dass sein Gebrauch dem Wohle der Allgemeinheit dienen solle, heißt es in dem Antrag weiter.



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Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2000/0022505
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