475 MILLIONEN EURO FÜR DIE FRAUENFÖRDERUNG (UNTERRICHTUNG)
Berlin: (hib/RAB-as) Rund 475 Millionen Euro stehen in den Jahren 2000 bis 2006 aus den insgesamt 11,5 Milliarden Euro, die Deutschland aus dem Europäischen Strukturfonds (ESF) erhält, für spezifische Frauenmaßnahmen zur Verfügung. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung ( 14/4091) über die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds hervor. Die Regierung habe der Kommission für die Förderperiode 2000 bis 2006 ein Programm zur Genehmigung vorgelegt, in dem Ziele für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds genannt werden. Aufgrund der bestehenden Ungleichgewichte zwischen Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt soll demzufolge die Verwirklichung der Chancengleichheit als übergreifendes Politikziel sowie Querschnittsaufgabe in allen Bereichen der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik verstanden werden. Im Sinne der "Gender-Mainstreaming-Politik" solle mit den Mitteln darauf hingewirkt werden, den geschlechtsspezifischen Benachteiligungen wirksam zu begegnen. Dies gelte vor allem mit Blick auf die schlechtere Bezahlung und die geringeren Karrierechancen. Den Angaben zufolge sollen demnach Frauen in allen Maßnahmen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen berücksichtigt und Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen, zum Beispiel für Berufsrückkehrerinnen, allein erziehende Frauen und ältere Arbeitnehmerinnen, bereitgestellt werden. Außerdem sei geplant, systematisch die Ursachen für die Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt zu analysieren.
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