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KOMMUNALES AUSLÄNDERWAHLRECHT ERFORDERT VERFASSUNGSÄNDERUNG
Berlin: (hib/WOL) Zur Einführung des Kommunalen Ausländerwahlrechts ist eine Verfassungsänderung erforderlich, die gemäß des entsprechenden Grundgesetzartikels der Zustimmung je einer Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundestages und des Bundesrates bedarf.
Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/4531) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/4429) zum Stand der Beratungen.
Eine solche Verfassungsänderung könne angesichts der politischen Mehrheiten nur im parteiübergreifenden Konsens angestrebt werden, der derzeit nicht bestehe.
Die Regierung werde eine entsprechende Gesetzesinitiative ergreifen, sobald sich die dafür erforderliche breite Unterstützung im Bundestag und Bundesrat abzeichne.
Seit im Februar 1999 die Beratung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Artikels 28 des Grundgesetzes von der Tagesordnung genommen wurde, habe sich der Bundesrat nicht weiter mit dem Entwurf befasst.
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