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321/2000
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Finanzen/Antwort

BUNDESAMT SUCHT NACH AUSLÄNDISCHEN INHABERN VON KONTEN AUS DER NS-ZEIT

Berlin: (hib/VOM) Das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen hat vom ehemaligen Amt für den Rechtsschutz des Vermögens der DDR etwa 6.000 Einzelguthaben ausländischer Staatsbürger mit einem Volumen von rund 1 Million DM übernommen, die aus der Zeit vor 1945 stammen.

Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/4990) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/4777) mit.

Es handele sich dabei um Kontoguthaben ausländischer Staatsbürger, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges sichergestellt und später staatlich verwaltet worden seien.

Darunter befänden sich auch solche, die als "Fremdarbeiterkonten" bezeichnet wurden. Der Gesamtbetrag dieser Konten lasse sich nicht exakt beziffern, weil die von der DDR übernommenen Unterlagen dies nicht zuließen.

Bei den Guthaben handele es sich vorwiegend um außerordentlich geringe Beträge, so die Regierung. Zu DDR-Zeiten seien sie nicht ausgezahlt worden.

Da nur sehr wenige Antragsteller bisher die Auszahlung beantragt hätten, habe sich das Bundesamt bemüht, die Berechtigten zu finden.

Dies sei über das Auswärtige Amt und die Botschaften in den Staaten geschehen, denen die ausländischen Staatsangehörigen zugeordnet werden konnten.

Es geschehe auch über das Internet und über das öffentliche Aufgebotsverfahren durch Veröffentlichung von Listen in überregionalen Tageszeitungen und im Bundesanzeiger.

Konten mit einem Betrag von weniger als 1.000 DM würden an den Entschädigungsfonds abgeführt. Dies gelte ebenfalls dann, wenn sich der Berechtigte innerhalb der Aufgebotsfrist von einem Jahr nicht gemeldet habe.

Der Entschädigungsfonds übernehme unter anderem die Verpflichtung zur Entschädigung NS-Verfolgter für Vermögenswerte, die nicht zurückgegeben werden könnten.



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Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2000/0032106
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