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038/2001
Datum: 09.02.2001
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heute im Bundestag - 09.02.2001

Arznei- und Heilmittelbudgets durch Richtgrößen ersetzen

/Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Die Budgets in der gesetzlichen Krankenversicherung sollen aufgehoben werden. Dafür tritt die CDU/CSU in einem Gesetzentwurf ( 14/5225) ein. Mit einem ersten Schritt sollten die Arznei- und Heilmittelbudgets durch arztgruppenspezifische Richtgrößen ersetzt werden. Bei den ärztlichen Honoraren sollten Regelleistungsvolumina mit einem vorab vereinbarten festen Punktwert zum Zuge kommen. Nach der flächendeckenden Einführung von Fallpauschalen im stationären Sektor sollen nach dem Willen der Union auch dort die Budgets fallen. Zur Erläuterung schreiben die Abgeordneten, die von der Bundesregierung wieder eingeführten Budgets hätten die Erwartungen mit Blick auf die Kostenbegrenzung nicht erfüllt. Die Arzneimittelausgaben seien 1999 gegenüber dem Vorjahr um 8,4 Prozent von 32,8 Milliarden DM auf rund 35,5 Milliarden DM angestiegen. Die Ärzte einer ganzen Kassenärztlichen Vereinigung würden gemeinsam, unabhängig von ihrem persönlichen und individuellen Verordnungsverhalten haften, wenn sie die Budgets überschreiten.

Eine derartige Politik stürze die verordnenden Ärzte in ein ethisches Dilemma zwischen ihrem Heilauftrag und dem Budgetzwang, so die Abgeordneten. Verschiedene Studien hätten nun belegt, dass eine Rationierung sichtbar wird. Die Ärzte gingen von der seit Jahren herrschenden stillen zur offenen Rationierung über. Patienten, die eine teure Arzneimitteltherapie benötigten, hätten es zunehmend schwer einen Arzt zu finden, der sie noch behandelt. Wenn diese Patienten sich wie Bittsteller vorkämen, obwohl sie versichert sind, sei mit dem System etwas nicht in Ordnung. Das Festhalten an den Budgets führe zu einer Zwei-Klassen-Medizin. Teure Behandlungen würden zum Privileg derer, die sie sich leisten könnten. Der Vorteil der Richtgrößen sei, dass sie am Verordnungsverhalten des einzelnen Arztes ansetzten. Damit würden gezieltere Anreize für eine wirtschaftlichere Verordnung von Arznei- und Heilmitteln geschaffen. In den Augen der Parlamentarier ist dies eine gerechte Lösung, die den medizinischen Bedarf berücksichtigt und nicht den einzelnen Arzt durch willkürliche Vorgaben unter Druck setzt.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_038/04
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