Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/BOB) Was gemäß DNA-Identitätsfeststellungsgesetz und einem jetzt vorliegenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Januar 2001 nach Ansicht der Bundesregierung "Straftaten von erheblicher Bedeutung" sind, die "mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen" sind, möchte die PDS wissen. Die Fraktion verweist in einer Kleinen Anfrage ( 14/5288) darauf, das Verfassungsgericht habe Presseberichten zufolge entschieden, dass der so genannte "genetische Fingerabdruck" rechtskräftig verurteilter Straftäter unter den genannten Voraussetzungen gespeichert werden darf.