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057/2001
Datum: 28.02.2001
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heute im Bundestag - 28.02.2001

"Experten werden Richtlinien der Flugbereitschaft der Bundeswehr überprüfen"

/Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Eine Expertengruppe auf Ministerialebene wird nach Angaben der Bundesregierung die Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft des Verteidigungsministeriums überprüfen. Die Federführung habe das Bundeskanzleramt, teilt die Regierung in ihrer Antwort ( 14/5398) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/5170) mit. Auch die Richtlinien für den Einsatz von Hubschraubern des Bundesgrenzschutzes (BGS) würden derzeit überarbeitet. Die Regierung weist ergänzend daraufhin, im Rahmen der "Optimierung des Lufttransportes" durch die Flugbereitschaft der Bundeswehr sei in den vergangenen Jahren die Zahl der Luftfahrzeuge von 49 auf 16 reduziert worden. Beabsichtigt sei auch, den Anteil der Mittelstreckenflugzeuge zu privatisieren, indem auf Leasingmöglichkeiten zurückgegriffen werde. Die Abgeordneten der Union hatten wissen wollen, wann die Regierung im Hinblick auf "wiederholte Bemerkungen des Bundesrechnungshofes" die Organisation der Flugbereitschaft der Bundeswehr und die Richtlinie für ihre Nutzung verändern wolle, um "künftigen Missbrauch" auszuschließen.

Die Regierung erläutert in diesem Zusammenhang, die Richtlinien für die Nutzung von Luftfahrzeugen der Bundeswehr sowie von Hubschraubern des BGS sähen vor, dass anforderungsberechtigte Repräsentanten des politischen und parlamentarischen Bereichs des Bundes Luftfahrzeuge nur für Reisen "in Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeit" anfordern dürften. Zudem müsse gewährleistet sein, dass der Zweck der Reise bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht erreicht werden könne. Durch den Flug verursachte Kosten müssten zugleich in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung und Dringlichkeit des Amtsgeschäftes stehen. Die Flugbereitschaft des Verteidigungsministeriums habe ausschließlich zu überprüfen, ob die Anfordernden berechtigt und ob Personal und Luftfahrzeuge verfügbar seien. Die Anforderungsberechtigten selbst wiederum trügen die Verantwortung dafür, dass die in den Richtlinien genannten Voraussetzungen erfüllt seien. Mit Stand vom 15. Februar dieses Jahres haben laut Regierung deren Mitglieder seit Amtsantritt die Flugbereitschaft der Bundeswehr für 2056 Flüge genutzt. Im gleichen Zeitraum seien in 555 Fällen Hubschrauber des BGS in Anspruch genommen worden.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_057/04
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