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083/2001
Datum: 23.03.2001
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heute im Bundestag - 23.03.2001

Evaluation der aktiven Arbeitsmarktpolitik verbessern

/Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Evaluation der aktiven Arbeitsmarktpolitik in Deutschland muss grundlegend verbessert werden. Diese Erkenntnis aus Gutachten des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim (ZEW) und des Instituts für Wirtschaftsforschung in Halle (IWH) teilt die Bundesregierung, wie sie in ihrer Antwort ( 14/5535) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/5355) erklärt. Der Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums werde künftig kontinuierlich auf seine Wirksamkeit überprüft. Bei der Konzeption arbeitsmarktpolitischer Instrumente solle die Evaluation bereits in der Zielformulierung berücksichtigt werden. Die Zusammenarbeit mit externen Arbeitsmarktforschern will die Regierung ausweiten. Interessierte Wissenschaftler erhielten einen besseren Zugang zu Daten der Bundesanstalt für Arbeit, wenn diese mit vertretbarem Aufwand aufbereitet werden könnten. Damit werde das Ziel verfolgt, so die Regierung, neue Forschungsaktivitäten anzuregen und das Niveau der Evaluation spürbar zu verbessern. Seit dem Regierungswechsel seien Aufträge für rund 14 Millionen DM für Evaluierungen vergeben worden.

Die Regierung prüft nach eigenen Angaben derzeit, wie die Leistungen der Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe besser miteinander verzahnt werden können. Konkrete Entscheidungen seien jedoch erst am Ende eines "umfassenden Diskussionsprozesses" möglich, in dem alle konzeptionellen, politischen und finanzverfassungsrechtlichen Fragen berücksichtigt werden müssten. Die Diskussion über Effektivität und Effizienz der aktiven Arbeitsmarktpolitik habe ergeben, dass ausländische Konzepte nicht ohne weiteres auf Deutschland zu übertragen seien. Dies liege vor allem an der unterschiedlichen Ausgestaltung des jeweiligen Arbeitsförderungsrechts und der unterschiedlichen Finanzierungsarten, so die Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_083/04
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