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085/2001
Datum: 26.03.2001
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heute im Bundestag - 26.03.2001

Regierung soll über nukleare Entsorgung mit dem Bürger in Dialog treten

/Umwelt/Antrag

Berlin: (hib/WOL) "Versäumnisse der Bundesregierung" im Zusammenhang mit Fragen nuklearer Entsorgung hat die CDU/CSU in einem Antrag ( 14/5554) angesprochen. Danach soll die Regierung unverzüglich einen Dialog mit den Bürgern der betroffenen Region Gorleben aufnehmen und ihre Politik erläutern. Auch solle die 1978 eingerichtete "Informationsstelle des Bundes" wieder aktiviert werden, um einen dauerhaften Dialog zwischen Betroffenen und Bundesregierung zu sichern. Die Union begründet ihre Initiative damit, bis zur Bundestagswahl 1998 hätten führende Vertreter der heutigen Regierung und der sie tragenden Parteien den Eindruck erweckt, mit einem Regierungswechsel würden die Anlagen zur nuklearen Entsorgung in Niedersachsen und insbesondere in Gorleben nicht mehr genutzt. Noch im Herbst 1998 und im Frühjahr 1999 hätte der Bundesumweltminister eine völkerrechtlich verbindliche Vereinbarung über die Rücknahme der Abfälle aus der Wiederaufbereitung in England und Frankreich bestritten und die geltende Praxis als kriminelle Abfallverschiebung kritisiert.

Diese Praxis werde jetzt fortgesetzt bis zum Jahre 2005 und auch die Rücknahmepflicht sei nun unbestritten. Nach Angabe der Union könnten mit der Rücknahmepflicht gegenüber Frankreich und England jährlich zwei bis drei Transporte in das Zwischenlager Gorleben für die nächsten zehn Jahre anstehen. Die damit verbundenen Fragen und der Sinneswandel in der Politik von SPD und Bündnis 90/Die Grünen seien der Bevölkerung gegenüber "allenfalls in schriftlicher Form" erläutert worden. Einladungen der Standortgemeinden habe der Umweltminister im Gegensatz zu seinem Kollegen aus Niedersachsen bislang nicht angenommen, sie nicht einmal beantwortet. Die Union legt dar, gerade in schwierigen Lagen müsse sich der demokratische Staat der Diskussion mit seinen Bürgern stellen. Eine "180-Grad-Wende" in der Sicherheitsfrage sei "zynisch und unglaubwürdig", wenn sie ohne jede Entschuldigung oder Erläuterung gegenüber Betroffenen als gegeben hingestellt werde.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_085/01
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