Sachverständige diskutieren Entwurf zur Änderung des Heimgesetzes
Berlin: (hib/MIK) Vertreter von Verbänden und aus der Wissenschaft sowie Einzelsachverständige haben am Mittwochnachmittag in einer gemeinsamen öffentlichen Anhörung der Ausschüsse für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und für Gesundheit den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Heimgesetzes ( 14/5399) kontrovers diskutiert. Nach Ansicht der Bundesseniorenvertretung ist die vorgesehene Erweiterung der Partizipation der Heimbewohner eine große Chance. Es müsse aber ein Lernprozess für Heimbewohner und Betreuer organisiert werden, um diese Möglichkeiten auch wahrnehmen zu können. Letztendlich sei die Ausweitung der Mitwirkungsrechte nur ein wichtiger Schritt zum Ziel der Mitbestimmung der Betroffenen. In den Augen von Helmut Wallrafen-Dreisow trägt der Gesetzentwurf dazu bei, die Wertschätzung
der Heimbewohner zu erhöhen. Der Experte begrüßte insbesondere die Bemühungen, die Partizipation der Menschen zu erhöhen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe für geistig Behinderte bemängelte, Demenzkranke seien bei der Entwicklung des Gesetzentwurfes offensichtlich nur bedingt berücksichtigt worden. Es seien weitere Maßnahmen notwendig, um diese Gruppe wirklich zu stärken.
Der Berufsverband für Altenpflege trat dafür ein, den Verwaltungsaufwand zu verringern. Momentan klagten insbesondere Fachpflegekräfte über zu großen Verwaltungsaufwand, da die technischen Hilfsmittel unzureichend seien. Dies gehe zu Lasten der Pflegezeit. Auch der Berufsverband für Pflegeberufe warnte davor, den Verwaltungsaufwand zu erhöhen. Während vielerorts ein Mangel an Fachpersonal vorhanden sei, müsse zusätzlicher organisatorischer Aufwand vermieden werden. Ein Vertreter des Bundesverbandes privater Altenheime kritisierte, dass mit den vorgesehenen Neuregelungen in die Organisationshoheit der Träger der Heime eingegriffen werde. In Zukunft müsste dann jede zusätzliche Investition zuvor genehmigt werden. Der deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband warnte davor, das Heimgesetz durch weitere Regelungen aufzublähen. Was die Schuldtatbestände anginge, seien die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bereits ausreichend.
Ein weiterer Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege ( 14/5395) sowie ein Gesetzentwurf der CDU/CSU ( 14/5547) zum selben Thema und ein Antrag der F.D.P. mit dem Titel "für ein aktives und mitbestimmtes Leben im Alter" ( 14/5565) stehen außerdem auf der Tagesordnung der Anhörung.