Bekämpfung ausländischer Internetseiten mit neonazistischen Inhalt erläutern
Berlin: (hib/WOL) Nach den technischen und rechtlichen Grundlagen von Maßnahmen der Internet-Task-Force des Bundesministerium des Innern gegen ausländische Internetseiten neonazistischen Inhalts erkundigt sich die F.D.P. in einer Kleinen Anfrage ( 14/5996). Die Fraktion bezieht sich dabei auf Berichte der Washington Post und des Spiegel-Online-Magazins, wonach es von Seiten des Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) Überlegungen oder Planungen gegeben haben soll, die nach deutschem Recht strafbaren Internet-Inhalte ausländischer Provider mit Denial of Service (DoS)-Angriffen oder durch Spam-E-Mails (Spamming) zu bekämpfen. Damit könnten Provider, die neonazistische Internetseiten anbieten, wegen technischer Überlastung nicht mehr anwählbar sein.
Die Fraktion will wissen, ob es hierfür die notwendigen technischen Kapazitäten gebe und ob von der Regierung Vorbereitungen zur Durchführung solcher Angriffe angeordnet worden seien. Hintergrund der Frage der Abgeordneten ist dabei die Tatsache, dass derartige Internetangriffe in den meisten Ländern und auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden. Die F.D.P. fragt nach, ob sich die Bundesregierung und vor allem der "Verfassungsminister" bewusst seien, dass für eine solche Maßnahme weder eine Ermächtigungsgrundlage noch Rechtsschutzmöglichkeiten des Betroffenen existieren. Im Weiteren wird die Regierung aufgefordert zu erklären, welche Anstrengungen es ihrerseits gibt, DoS und Spamming auf europäischer Ebene zu lösen und ob es mit den amerikanischen Amtskollegen Konsultationen oder Einvernehmen über bestimmte Vorhaben gebe.