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140/2001
Datum: 17.05.2001
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heute im Bundestag - 17.05.2001

Koalitionsfraktionen und F.D.P. fordern besseren Verbraucherschutz

/Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/MIK) Zwei Anträge zur Verbesserung des Verbraucherschutzes haben die Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/6067) und die F.D.P.-Fraktion ( 14/6053) vorgelegt. Dabei fordert die Koalition unter anderem, den Verbraucherschutz als eines der durchgängigen Leitprinzipien anzuerkennen. Er soll bei politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen dazu beitragen, dass die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Richtschnur der Politik bei allen Entscheidungen auf EU-, Bundes-, Landes- und kommunaler sowie internationaler Ebene wird.

Weiter sollen unter anderem Vorschläge erarbeitet werden, in welchen Bereichen Zertifizierungen einen wichtigen Beitrag zu Verbraucherschutz und zu mehr Transparenz leisten können und wie die Produkthaftung auch im Bereich des Handels verbessert werden kann. Weiter fordern die Fraktionen, dass durch Information und Bildung die Stellung der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber den Produzenten gestärkt werden soll und dass sie durch möglichst weitgehende und transparente Kennzeichnung von Waren besser informiert werden sollen. Auch sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher besser über gesunde Ernährung informiert werden. Ein wichtiger Schritt dazu sei, die Ausbildung in den Bereichen Ernährung und Gesundheit an den Hochschulen, in der Berufsbildung und beruflichen Weiterbildung zu intensivieren. Es soll zudem dafür gesorgt werden, dass die in der EU geltenden Sicherheitsstandards nicht durch Importe unterlaufen werden. Gegebenenfalls müssten Kennzeichnungsregelungen gefunden werden, fordern die Koalitionsfraktionen. In dem sich wandelndem Gesundheits- und Pflegemarkt soll die Position des Patienten gegenüber Ärzten, Krankenkassen und Dienstleistern gestärkt werden. Eine weitere Forderung ist, Maßnahmen zu ergreifen, damit die Vorteile des offenen Wettbewerbs auf dem Energiemarkt in vollem Maße auch den privaten Stromverbrauchern zu gute kommen.

Die F.D.P.-Fraktion fordert eine intensivere Aufklärung der Verbraucher. Die Verbraucher benötigten von Anbietern unabhängige, wissenschaftlich gesicherte Informationen über Waren und deren Produktionsbedingungen sowie über Dienstleistungen. Deshalb sei ein unabhängiges, dezentrales bundesweites Informationssystem einzurichten. Die Abgeordneten halten darüber hinaus eine Neuorganisation von Bundesregierung und Parlament für notwendig. Nur durch einen eigenständigen Bundestagsausschuss für Verbraucherfragen könne Verbraucherpolitik als Querschnittsaufgabe ihrer Verantwortung gerecht werden. Die Freien Demokraten sprechen sich ferner für die Einführung von Mindest- und Qualitätsstandards bei Produkten, deren vollständige Kennzeichnung sowie eine Produkthaftung mit Versicherungspflicht aus. Sie plädieren ferner für eine freiwillige Zertifizierung der Unternehmen sowie für mehr Eigenkontrollen und lückenlose Qualitätssicherung bei Produkten und Dienstleistungen durch diese Firmen. Die Bundesregierung soll deshalb aufgefordert werden, für ein entsprechendes Vorgehen Sorge zu tragen. Zudem sei das Produkthaftungsrecht gegebenenfalls weiterzuentwickeln. Die Freien Demokraten erwarten ferner, dass die Regierung darauf hinwirkt, eine verstärkte Vermittlung von Kenntnissen über Waren in allen Bildungseinrichtungen, insbesondere in allgemein- und berufsbildenden Schulen, voranzutreiben. Die CDU/CSU-Fraktion hat ebenfalls schon einen Antrag ( 14/6039) zum Verbraucherschutz vorgelegt (siehe "hib" 137/01).

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_140/02
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