Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/BOB) Der Bundestag soll ein im Juni 1999 von der Internationalen Arbeitskonferenz beschlossenes Übereinkommen über das Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit sowie unverzügliche Maßnahmen zu deren Beseitigung billigen. Die Bundesregierung legte dazu einen Ratifikations-Gesetzentwurf ( 14/6107) vor. Sie erläutert, die Anforderungen des Abkommens seien hierzulande bereits durch Vorschriften des Strafgesetzbuches und des Jugendarbeitschutzgesetzes erfüllt. Weiterer gesetzlicher oder untergesetzlicher Regelungen bedürfe es daher nicht.