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148/2001
Datum: 30.05.2001
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heute im Bundestag - 30.05.2001

Weltweite Bevölkerungszunahme wird von Entwicklungsländern bestimmt

/Entwicklungszusammenarbeit/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Der jährliche Bevölkerungszuwachs von weltweit etwa 80 Millionen Menschen findet fast ausschließlich in den Entwicklungsländern statt und führt dort zu einem erheblich gesteigerten Bedarf an Nahrungsmitteln. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/6095) auf eine Kleine Anfrage der PDS zum "Ernährungszustand und Ziel der Reduzierung der Zahl von Hungernden bis zum Jahre 2015 um die Hälfte" ( 14/5917). Danach sieht die Regierung einen engen Zusammenhang zwischen Ernährungssituation und Bevölkerungszunahme. Es werde daher als notwendig erachtet, einerseits die Anstrengungen dieser Länder zu Erhöhung der Produktion von Grundnahrungsmitteln zu unterstützen und andererseits Initiativen zu fördern, die zu einer Reduzierung des Bevölkerungswachstums führen können. Ziel sei es auch, den Menschen in Entwicklungsländern den Zugang zu Familienplanungsmethoden zu ermöglichen. Als erfolgreich habe sich dabei die Förderung von Grundschulbildung insbesondere für Mädchen erwiesen.

Zu dem in der Anfrage angesprochenen Ernährungsnotstand durch extreme Witterungsbedingungen führt die Regierung aus, an sechs Länder Asiens seien Hilfsleistungen erfolgt. So erhielt die Mongolei 2 Millionen für Nahrungsmittelhilfe, Viehfutter und Veterinärmedikamente sowie 315.000 DM für Bekleidung und Erste-Hilfe-Sets. Afghanistan erhielt 2 Millionen DM für Weizen und 1,9 Millionen DM für Nahrungsmittel, Saatgut, Zelte, Decken und Plastikplanen; Nordkorea erhielt 810.000 DM für die Förderung des Süßkartoffelanbaus; Armenien und Georgien erhielten jeweils eine Million DM für und Tadschikistan 2,5 Millionen DM für Weizenmehl, heißt es.

"Ländliche Entwicklung" außerhalb der Nothilfe umfasst laut der Antwort einen besonders wichtigen sektorübergreifenden Ansatz für eine nachhaltige und sich selbst tragende Verbesserung der Lebensbedingungen. Schwerpunkte seien dabei unter anderem die Weiterentwicklung traditioneller Landnutzungsrechte, die Verbesserung rechtlicher Rahmenbedingungen für Frauen, partizipative Methoden bei der Landnutzung, Schlichtung von Landkonflikten sowie Beratung von Entscheidungsträgern bei der Etablierung und Umsetzung des Rechts auf Nahrung. Hervorgehoben wird weiter der Stellenwert internationaler Agrarforschung und ein Engagement bei internationalen Verhandlungen, damit den armen Ländern keine Nachteile aus Schutzrechten für biotechnologische Erfindungen entständen.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_148/08
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