Die Weitergabe von Urkunden religiös Verfolgter an Botschaften erläutern
Berlin: (hib/WOL) Nach der Weitergabe von Dokumenten und Urkunden Asylsuchender an deren jeweilige Landesvertretung in Deutschland erkundigt sich die PDS in einer Kleinen Anfrage ( 14/6018). Einer Meldung zufolge habe das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge die Taufurkunde eines vom Islam zum Christentum konvertierten Asylsuchenden an die iranische Botschaft in Berlin weitergeleitet. Auf Nachfrage habe das Bundesamt erklärt, dass "bei einer Abschiebung die Originaldokumente gewöhnlicherweise an die zuständige Botschaft geschickt werden und es keine Möglichkeit gibt, die Originaltaufurkunde von der Botschaft der islamischen Republik Iran zurückzubekommen".
In diesem Zusammenhang will die Fraktion wissen, wie die Regierung die Situation religiöser Minderheiten im Iran beurteilt, wie groß die Zahl religiös Verfolgter aus dem Iran und wie hoch die Zahl der Abschiebungen in den Iran - aufgeschlüsselt für die letzten zehn Jahre - ist. Im Hinblick auf den Umgang mit Original-Dokumenten von Asylsuchenden erkundigte sich die PDS danach, seit wann das geschilderte Verfahren angewandt wird, wie dies unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten beurteilt werde und ob die Regierung der Auffassung sei, dass im Hinblick auf das mögliche Schicksal der Asylsuchenden die gebotene Sorgfaltspflicht gewahrt ist.