"Mietpreisfindung für Schevenstraße 1 in Dresden war angemessen"
Berlin: (hib/RAB) Das Vorgehen der Mietpreisfindung für einen Mietvertrag zwischen der Treuhandliegenschaftsgesellschaft des Bundes und dem sächsischen Finanzministerium für das Objekt Schevenstraße 1 in Dresden war "angemessen". Diese Einschätzung vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/6264) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/6127) mit Blick auf einen rückwirkend zum 1. Juni 1996 geschlossenen Mietvertrag. Zur Ermittlung des Mietzinses sei ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen eingeholt worden, heißt es weiter. Zurzeit sei es auf Grund der repräsentativen Nutzung der Räume durch den Freistaat Sachsen sowie des Mietvertrages nicht möglich, das Hochsicherheitsobjekt an Dritte zu vermieten. Daher bestehe kein Anlass, den aktuellen Verkehrswert zu ermitteln. Laut Antwort ist der Eigentümer der Liegenschaft in Dresden nicht der Bund, sondern die Treuhandliegenschaftsgesellschaft. Diese schließe ihre Mietverträge in eigener unternehmerischer Verantwortung ab. Zu den Betriebskosten (Grundsteuer und Versicherung) erklärt die Regierung, für das Jahr 1993 habe der Freistaat Sachsen 727,44 DM an die Treuhandanstalt überwiesen. 1995 habe die Summe 3.925,50 DM betragen.