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170/2001
Datum: 20.06.2001
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heute im Bundestag - 20.06.2001

Verfahren zur Ermittlung von Arzneimittel-Festbeträgen kontrovers diskutiert

Ausschuss für Gesundheit (Anhörung)/

Berlin: (hib/RAB) Das Verfahren zur Ermittlung von Arzneimittel-Festbeträgen stand während einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwochnachmittag im Mittelpunkt einer kontroversen Debatte. Nach Meinung des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie sollte ein formelles Anhörungsverfahren eingeführt werden, um mehr Transparenz zu schaffen. Ein solches Verfahren sei eine zusätzliche Qualitätskontrolle, könne Rechtssicherheit schaffen und zur Vermeidung von Fehlern beitragen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung geht dagegen davon aus, dass ein Anhörungsverfahren erhebliche Mehrkosten verursachen würde. Da im Gesundheitssektor dringend gespart werden müsse, solle man zusätzlichen Verwaltungsaufwand vermeiden. Auch der Bundesverband der Betriebskrankenkassen lehnt ein Anhörungsverfahren für die diesjährige Anpassung der Festbeträge ab. Alle Berechnungsgrundlagen seien an die Beteiligten geschickt worden, so dass diese eine Kontrollfunktion ausüben könnten. Ein Verfahren würde vier bis sechs Monate in Anspruch nehmen und somit die Festsetzung der Beträge erheblich verzögern. Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller verwies auf eine EU-Richtlinie zum Verfahren der Festlegung von Arzneimittelpreisen. Die darin geforderte Transparenz müsse maßgebend für das Vorgehen sein. Daher sollten Sachverständige aus den betroffenen Bereichen angehört werden.

Diskutiert wurde auch die Frage nach möglichen Alternativen zur Festlegung der Arzneimittelpreise durch die Selbstverwaltung. Jeder andere Weg müsse kartellrechtlich sicher sein, erklärte der Vertreter des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen. Da dies auf dem Arzneimittelmarkt Schwierigkeiten bereite, sei momentan keine sinnvolle Alternative erkennbar. Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller schloss sich dem in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/6041) vorgesehenen Prüfungsvorhaben an. Es müsse vorurteilsfrei und ergebnisoffen diskutiert werden, ob das gegenwärtige Verfahren zur Festsetzung von Arzneimittelpreisen noch sinnvoll sei. Dies sei vor zehn Jahren unter ganz anderen Rahmenbedingungen eingeführt worden.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_170/02
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