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179/2001
Datum: 27.06.2001
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heute im Bundestag - 27.06.2001

Koalition will die Länder zur Schaffung verbundener Biotope verpflichten

/Umwelt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Gesetzentwurf ( 14/6378) zur Neuregelung des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorgelegt, der die Länder unter anderem gesetzlich zur Schaffung eines Netzes verbundener Biotope verpflichten will. Insgesamt soll die Funktion des Naturhaushalts, der Regeneration und eine nachhaltige Nutzung von Naturgütern und Tier- und Pflanzenwelt dauerhaft gesichert werden. Bei den Biotopen sollen mindestens zehn Prozent der Landesfläche einer nachhaltigen Sicherung heimischer Tier- und Pflanzenarten dienen. Das Verhältnis im Bereich von Naturschutz und Landwirtschaft soll aus Sicht "guter fachlicher Praxis" in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft neu definiert werden. Schließlich, so die Erläuterung, werde das Gesetz auch drei EU-Rats-Richtlinien zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, zur Haltung wildlebender Vogelarten und zur Einfuhr von Fellen bestimmter Jungrobben und ähnlicher Waren in EU-Mitgliedstaaten umsetzen.

Die Neuregelungen zielen auf eine Verankerung des Flächendeckungsprinzips in der Landschaftsplanung, auf die Verstärkung des vorsorgenden Naturschutzes, auf eine Erweiterung der Eingriffsregelung, auf die Stärkung des Meeresnaturschutzes in der "deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone" und auf die weiter entwickelte Einbeziehung anerkannter Naturschutzvereine. Erstmalig im Bundesrecht würden damit naturschutzrechtliche Vereinsklagen möglich. Bei den Kosten sei zur Sicherstellung von Flächen für die Schaffung eines Biotopsverbundes mit Verkehrswertverlusten, laufenden Einnahmeverminderungen und Ertragsausfällen zu rechnen. Ebenfalls nicht quantifizierbare Kosten werden beim Ausgleich von Nutzungsbeschränkungen in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft erwartet. Mehraufwendungen seien vor allem während der Einführungsphase wahrscheinlich. Darüber hinaus gehende Kostenbelastungen der Wirtschaft sollen jedoch "nicht erheblich sein" und auch Verbraucherpreise und allgemeine Preisniveau würden "nicht nennenswert" betroffen, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_179/03
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