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182/2001
Datum: 28.06.2001
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heute im Bundestag - 28.06.2001

Mit Risikopool Lasten zwischen den Krankenversicherungen verteilen

/Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Ab dem Jahre 2003 solle ein Risikopool eingeführt werden, um die Lasten zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen solidarisch zu verteilen. Dies geht aus einem von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Gesetzentwurf ( 14/6432) zur Reform des Risikostrukturausgleichs hervor. Der Risikopool soll sich auf Aufwendungen für Versicherte beziehen, die weit über dem Durchschnitt der Standardausgaben im Risikostrukturausgleich liegen. Weiter heißt es, berücksichtigungsfähig seien die Ausgaben für die stationäre und die Arzneimittelversorgung, die ambulanten Dialysesachkosten und das Kranken- und Sterbegeld. Zudem will die Koalition mit der gesetzlichen Förderung von strukturierten Behandlungsprogrammen bei chronischen Krankheiten (Disease-Management-Programme) ab dem Jahr 2002 die Versorgungsqualität verbessern.

Mittelfristig ist in dem Gesetzentwurf vorgesehen, einen direkt morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich einzuführen. Dieser solle dauerhaft ab dem Jahre 2007 zur Sicherung der solidarischen Wettbewerbsordnung in den gesetzlichen Krankenversicherungen eingeführt werden. Krankenkassen soll es dann nicht mehr möglich sein, durch die Selektion von gesunden Versicherten Beitrags- und Wettbewerbsvorteile zu erlangen.

Zur Erläuterung heißt es, die Erfahrungen mit dem Risikostrukturausgleich hätten gezeigt, dass dieser seine Aufgabe grundsätzlich erfüllt habe. Gleichwohl bestünden für die Krankenkassen weiterhin Anreize, Risikoselektion zu betreiben. Dies habe seine Ursache insbesondere darin, dass die Morbiditätsunterschiede der Versicherten nur indirekt berücksichtigt würden. Durch den derzeitigen Risikostrukturausgleich würden keine Anreize für die Krankenkassen geschaffen, sich um eine Verbesserung der Versorgung chronisch Kranker zu bemühen. Der Risikostrukturausgleich müsse daher mit dem Ziel weiterentwickelt werden, die noch vorhandenen Anreize zur Risikoselektion weiter einzuengen und mittelfristig zu beseitigen sowie die Versorgungsqualität insbesondere bei chronisch Kranken zu verbessern.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_182/05
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