Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > AKTUELL > hib-Meldungen (heute im bundestag) > 2001 > 207 >
207/2001
Datum: 23.07.2001
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]
heute im Bundestag - 23.07.2001

"Schreiben des Finanzministers und Verwaltungsvorschriften vergleichbar"

/Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Schreiben des Bundesministers der Finanzen (BMF) und allgemeine Verwaltungsvorschriften im Sinne des Grundgesetzes sind vom rechtlichen Stellenwert vergleichbar. Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/6716) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. ( 14/6578). Die BMF-Schreiben würden die Steuervollzugsbehörden binden, nicht dagegen Gerichte. Weiter heißt es, diese Schreiben stellten allgemeine Weisungen im Sinne des Grundgesetzes dar. Sie dienten der Vollzugsgleichheit im Bereich der von den Ländern im Auftrag des Bundes verwalteten Steuern. Gleichzeitig spiegelten sie den Willen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder und seien von der Steuerverwaltung im Vollzug zu beachten. Der Finanzminister habe ein allgemeines Weisungsrecht gegenüber den Landesfinanzbehörden für die Verwaltung der Einkommensteuer. Die BMF-Schreiben können nach Angaben der Bundesregierung aktuelle Rechts- und Verfahrensfragen, die thematisch begrenzt sind, regeln.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_207/04
Seitenanfang
Druckversion
hib - heute im bundestag

Kontakt
Deutscher Bundestag
Presse und Kommunikation
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 2 27-3 56 42
Fax: (030) 2 27-3 61 91

Verantwortlich:
Uta Martensen

Redaktionsmitglieder:
Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf