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224/2001
Datum: 22.08.2001
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heute im Bundestag - 22.08.2001

Deutsche Grenzbehörden hinderten 11 Personen an der Ausreise

/Inneres/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Bei Kontrollen an den bundesdeutschen Grenzen im Vorfeld des G-8-Gipfeltreffens vom 20. bis 22. Juli dieses Jahres in Genua sind nach Angaben der Bundesregierung 11 Personen an der Ausreise gehindert und 749 Menschen länger als eine Stunde aufgehalten worden. Festnahmen habe es nicht gegeben, erklärt die Regierung in ihrer Antwort (14/6806) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/6756). Wie es darin weiter heißt, seien bei den Kontrollen Spraydosen, Brandbeschleuniger und Gegenstände zur Herstellung von Molotowcocktails, Steinschleudern und Totschläger sichergestellt worden. Die Anzahl der im Inland kontrollierten Personen ist laut Regierung nicht erfasst worden. Bei diesen Kontrollen seien eine Sturmhaube und ein Magazin mit sieben Gaspatronen sichergestellt worden. 200 Polizeivollzugsbeamte seien aus Anlass der Weltklimakonferenz in Bonn sowie des teilweise zeitgleich stattfindenden G-8-Gipfeltreffens mit "insoweit überschneidendem Auftrag" eingesetzt worden, so die Regierung.

Diese betont in ihrer Antwort an die PDS im Übrigen, die europäischen Staaten würden sich bei Gefahren, die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung der jeweiligen Partnerländer von Bedeutung seien, gegenseitig unterrichten. Insbesondere hätten Justiz- und Innenminister vereinbart, alle rechtlichen und technischen Möglichkeiten zu nutzen, um auf der Grundlage der nationalen Dateien einen raschen und besser strukturierten Austausch der Daten über gewalttätige Randalierer auszubauen und zu fördern. Nicht zuletzt die durch gewalttätige Hooligans verursachten schweren Übergriffe bei zurückliegenden Fußball-Großveranstaltungen oder mit ebenso massiver Gewalt bei politischen Gipfeltreffen in den "Schwarzen Blöcken" vorgehenden Krawallgruppen zeigten, wie wichtig Kommunikation und Erfahrungsaustausch der Sicherheitsbehörden untereinander seien.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_224/03
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