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257/2001
Datum: 08.10.2001
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heute im Bundestag - 08.10.2001

Nutzung von sogenannten Gewalttäterdateien erfolgt seit 20. Februar 2001

/Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Die Einrichtung und Nutzung von Dateien "Gewalttäter rechts", "Gewalttäter links" sowie Straftäter politisch motivierter Ausländerkriminalität beim Bundeskriminalamt (BKA) erfolgt seit dem 20. Februar 2001. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/6990) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/6911). Danach ist die Einrichtung dieser Dateien auf der Innenministerkonferenz vom 24. November 2000 beschlossen worden. Um kontrollierenden Polizeibeamten des Bundes und der Länder einen schnellen Zugang zu ermöglichen, ist für alle drei Dateien eine Sofortanforderung des BKA-Präsidenten erfolgt. Das Bundesministerium des Inneren hat mit Schreiben vom 9. Februar 2001 die Anhörung des Bundesbeauftragen für den Datenschutz eingeleitet. Das Anhörungsverfahren konnte bisher noch nicht abgeschlossen werden.

Auf Grund der IMK-Beschlüsse enthalten alle Dateien Erkenntnisse über "Beschuldigte", "rechtskräftig Verurteilte" sowie "Personen, die zur Verhinderung von Straftaten in Gewahrsam genommen wurden, Platzverweise erhielten und deren Personalien im Rahmen solcher Anlässe festgestellt wurden. Ebenfalls erfasst werden "Personen, bei denen Waffen oder andere gefährliche Gegenstände sichergestellt bzw. beschlagnahmt wurden". Darüber hinaus lässt das BKA-Gesetz ausdrücklich die Speicherung von Informationen über Personen zu, "wenn die Annahme gerechtfertigt ist, dass diese Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden". Der übergreifende polizeiliche Datenzugang sei erforderlich, um die Grundlage für eine effiziente Gefahrenabwehr zu verschaffen, heißt es in der Antwort. Mit Stand vom 6. September 2001 hatte die Datei "Gewalttäter rechts" 858 Datensätze im Bestand, die Datei "Gewalttäter links" 426 Datensätze und über "Straftäter politisch motivierter Ausländerkriminalität" gab es 139 Datensätze.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_257/09
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