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262/2001
Datum: 10.10.2001
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heute im Bundestag - 10.10.2001

Haushaltsansatz für Humanitäre Hilfe erhöhen

Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe/

Berlin: (hib/BOB) Mehrheitlich zugestimmt hat der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe am Mittwochnachmittag im Ergebnis gleichlautenden Anträgen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einerseits sowie der CDU/CSU andererseits, den Haushaltsansatz für humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland außerhalb der Entwicklungshilfe im Etat des Auswärtigen Amtes um 13,4 Millionen € (26,2 Millionen DM) auf nunmehr 51,1 Millionen € (100 Millionen DM) zu erhöhen. Der Ausschuss fasste seinen Beschluss im Rahmen seiner gutachtlichen Tätigkeit. Federführend ist der Haushaltsausschuss. Abgelehnt wurde hingegen eine Initiative der PDS, diesen Ansatz auf 61,4 Millionen € (120,1 Millionen DM) heraufzusetzen. Der Ausschuss sprach sich auf Antrag aller Fraktionen bei Enthaltung der PDS des weiteren dafür aus, die Mittel für Demokratisierungs- und Ausstattungshilfe von 9,5 Millionen € (18,5 Millionen DM) 14,6 Millionen € (28,5 Millionen DM) hinaufzusetzen. Davon sollen knapp 766.938 € (1,5 Millionen DM) für Minenbeseitigungsprogramme reserviert werden. Des weiteren votierten die Menschenrechtspolitiker dafür, den Mittelansatz für das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) von jetzt 4,6 Millionen € (9 Millionen DM) auf 5,1 Millionen € (10 Millionen DM) heraufzusetzen. Die Koalitionsfraktionen und die FDP hatten dazu im Ergebnis gleichlautende Änderungsanträge gestellt. Ein Vorstoß der PDS, diesen Haushaltsansatz auf 6 Millionen € (11,7 Millionen DM) festzusetzen, fand hingegen keine Mehrheit. Gebilligt wurden ferner Anträge der Koalitionsfraktionen, dem Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge statt 4,7 Millionen € (9,1 Millionen DM) 5,1 Millionen € (10 Millionen DM) zu bewilligen, sowie eine Initiative von Sozialdemokraten und Bündnisgrünen, dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes statt 1 Million € (2 Millionen DM) 1,2 Millionen € (2,5 Millionen DM) zur Verfügung zu stellen.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_262/02
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