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275/2001
Datum: 19.10.2001
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heute im Bundestag - 19.10.2001

Regierung soll ordnungsgemäße und sachgerechte Gebühren erheben

Rechnungsprüfungsausschuss/

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung soll eine ordnungsgemäße und sachgerechte Gebührenerhebung bei ihren Behörden sicherstellen. Dies beschloss der Rechnungsprüfungsausschuss am Freitagmorgen einvernehmlich. Die Ausschussmitglieder erwarten, dass spätestens für die Einnahmen des Haushaltsjahres 2003 alle erforderlichen Rechtsgrundlagen vorliegen. Sie gehen davon aus, dass die zu erwartenden Gebührenmehreinnahmen in die jeweiligen Etats der Ministerien eingestellt werden.

Bei den Beratungen ging es um einen Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH), der bei nachgeordneten Behörden des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft erhebliche Lücken und Unstimmigkeiten bei den Kostenverordnungen und das Fehlen geeigneter Kontroll- und Steuerungsinstrumente als Entscheidungsgrundlage für eine vollständige und wirksame Kostenregelung festgestellt hatte. Weiter kritisiert der BRH, dass die Behörden "langjährig bekannte Regelungslücken für Institutsleistungen" noch immer nicht geschlossen hätten. So sollten die zur Abhilfe dienenden Kostenregelungen frühestens im kommenden Jahr in Kraft treten. Als Gründe für die Verzögerungen nennen die Ministerien Schwierigkeiten bei der Ermittlung angemessener, gerichtsfester Gebührensätze für die jeweiligen Kostenverordnungen. Die Bundesministerien würden trotz "einiger positiver Ansätze" die ordnungsgemäße und sachgerechte Gebührenerhöhung durch ihre Bundesinstitute nach wie vor nicht mit dem gebotenen Nachdruck verfolgen und nähmen so "beträchtliche Einnahmeverluste in Kauf", so der BRH.

Für die Abgeordneten war "dies nicht länger hinnehmbar". Sie verwiesen darauf, dass auch das Personal aus den Gebühren bezahlt werden müsse. Die Vertreter der Regierung erklärten, die Ministerien seien dabei, eine Kosten- und Leistungsrechnung einzuführen. So gebe es zur Zeit einen Pilotversuch beim Paul-Ehrlich-Institut. Es gebe aber Schwierigkeiten, gerichtsfeste Gebühren zu erheben.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_275/01
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