Einrichtung einer deutschen Rassismus-Beobachtungsstelle wird noch geprüft
Berlin: (hib/WOL) Die Prüfung zur Einrichtung einer nationalen Beobachtungsstelle analog zur Europäischen Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EBRF) ist noch nicht abgeschlossen. Dies erklärt die Regierung in der Antwort ( 14/7059) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/6937). Danach ist beabsichtigt, bis zum April 2002 im Rahmen eines umfassenden Berichts zum Beschluss des Deutschen Bundestages vom März 2001 "Gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt" auch zu dieser Frage Stellung zu nehmen. Die Bundesregierung legt dar, die EBRF sehe die Einrichtung nationaler Beobachtungsstellen nicht vor. Das Interesse der EBRF sei vielmehr auf die Zuarbeit sogenannter Nationaler Brennpunkte (National Focal Points) gerichtet. Diese seien durch Ausschreibung in allen EU-Mitgliedsstaaten eingerichtet worden.
Erleichtert und gefördert werde dagegen von der EBRF vor allem die Einrichtung Nationaler Runder Tische in den Mitgliedsstaaten. Deren Hauptaufgabe sei es, die Zivilgesellschaft und die öffentlichen Behörden in einen Dialog zur Zusammenarbeit einzubinden. Seit 1998 nehme in Deutschland das Forum gegen Rassismus (FgR) es als Hauptaufgabe wahr, zur Überwindung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt und zur Beseitigung von Diskriminierungen beizutragen. Laut Antwort gehören zu den 75 Mitgliedern des FgR bundesweit etwa 50 überregionale Nichtregierungsorganisationen. Vertreten seien außerdem Einrichtungen von Forschung und Wissenschaft, Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften, Stiftungen und Bundesministerien sowie andere öffentliche Stellen. Einer mehrheitlichen Bitte der 50 Nichtregierungsorganisationen folgend habe das Bundesinnenministerium seit Gründung der FgR im Jahr 1998 den Vorsitz und die Organisation der der FgR-Sitzungen übernommen.