Regierung will Recht des forstlichen Vermehrungsgutes neu fassen
Berlin: (hib/MAR) Die zum 1. Januar 2003 erforderliche Umsetzung einer EU-Richtlinie will die Bundesregierung nach eigenen Angaben zum Anlass nehmen, das Recht des forstlichen Vermehrungsgutes grundlegend zu überarbeiten und das Gesetz konstitutiv neu zu fassen. So sollen Regelungen über die Zulassung des Ausgangsmaterials, die Zertifizierung und Kennzeichnung des Vermehrungsgutes beim Vertrieb sowie über die Kontrolle der Betriebe getroffen werden. Sie hat dazu den Entwurf eines Forstvermehrungsgutgesetzes ( 14/7384) vorgelegt.
Der Gesetzentwurf dient der Regierung zufolge den Zielen, hochwertiges und identitätsgesichertes forstliches Vermehrungsgut für die Erhaltung, Verbesserung und Mehrung des Waldes, die Förderung der Forstwirtschaft sowie die Erhaltung und nachhaltige Nutzung forstgenetischer Ressourcen bereitzustellen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungen einzubeziehen. Weiter sollen dadurch ein begrenzter Durchführungsaufwand, eine effiziente Kontrolle sowie die notwendige Zusammenarbeit im europäischen Binnenmarkt gewährleistet und die Belastung der betroffenen Forstbetriebe, Erntebetriebe, Samenhändler und Baumschulen begrenzt werden.
Zur Begründung heißt es, die Struktur des aus dem Jahre 1957 stammenden und zuletzt 1979 neu bekannt gemachten Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut entspreche nicht mehr den zukünftigen Anforderungen des Rechtsbereichs.