61 Beihilfevorhaben von Bund und Ländern in Brüssel notifiziert
Berlin: (hib/VOM) In diesem Jahr haben Bund und Länder 61 Beihilfevorhaben bei der Europäischen Kommission angezeigt ("notifiziert"), wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/7432) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/7232) mitteilt. Im letzten Jahr seien es 91 Beihilfevorhaben, vor zwei Jahren 113 Beihilfevorhaben gewesen. Wie es in der Antwort heißt, hat die Brüsseler Kommission nach Prüfung der notifizierten Beihilfe die Möglichkeit, sie zu genehmigen, sie abzulehnen, sie teils zu genehmigen und teils abzulehnen oder das Hauptprüfverfahren zu eröffnen, weil Zweifel mit der Vereinbarkeit mit dem gemeinsamen Markt bestehen. Die Notifizierungen würden von den zuständigen Bundesressorts und Länderministerien ausgearbeitet und dann an die Bundesregierung weitergeleitet, die sie an die Europäische Kommission übermittele. Bei der Gewährung von so genannten "De-minimis"-Beihilfen (100.000 € innerhalb von drei Jahren) handelten deutsche Behörden nicht im Auftrag der EU-Kommission. Diese Beihilfen würden nicht zentral erfasst, sondern die Unternehmen müssten eigene Aufzeichnungen über die ihnen gewährten Beihilfen führen, heißt es in der Antwort.