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318/2001
Datum: 06.12.2001
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heute im Bundestag - 06.12.2001

Neue Kulturstiftung soll Beutekunstproblematik lösen helfen

/Kultur/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Mit einem Antrag zur Errichtung einer Deutsch-Russischen Kulturstiftung für kriegsbedingt verbrachte Kulturgüter ( 14/7611) will die FDP dazu beitragen, die seit Jahrzehnten unzugänglichen Exponate deutscher und europäischer Hochkultur der Öffentlichkeit wieder zugänglich zu machen. Zugleich solle ein Beitrag zur Bewahrung des europäischen Kulturerbes sowie zur weiteren Aussöhnung zwischen Deutschen und Russen geleistet werden. Die Problematik kriegsbedingt verbrachter Kulturgüter stelle eine der großen Herausforderungen für die Gestaltung der deutsch-russischen Beziehungen dar, obwohl oder weil die Rechtsgrundlage eindeutig sei. Bereits 1955 habe die Sowjetunion ihre Verpflichtungen aus der Haager Landkriegsordnung erfüllt und alle damals identifizierten Bestände aus den deutschen Museen der DDR zurückgegeben. Eine Rückgabeverpflichtung sei darüber hinaus im Deutsch-Sowjetischen Nachbarschaftsvertrag vom November 1990 und im Deutsch-Russischen Kulturabkommen von 1992 festgelegt.

Das 1997 von der Staatsduma verabschiedete Gesetz über die so genannte Beutekunst stehe deshalb im Widerspruch zu den allgemeinen und spezifischen Normen des Völkerrechts und sei damit völkerrechtswidrig. Trotz der eindeutigen Rechtslage müsse eine Lösung angestrebt werden, die sich nicht auf die Umsetzung von Ansprüchen beschränkt, sondern darauf zielt, die "seit Jahrzehnten in dunklen Kellern lagernden Exponate wieder öffentlich zugänglich zu machen und gleichzeitig zum besseren Verständnis zwischen Deutschen und Russen beizutragen". Die Bundesregierung soll die Stiftungsinitiative vorrangig auf die Tagesordnung des deutsch-russischen "Sankt Petersburger Dialogs" setzen und ein bis dahin erarbeitetes Konzept zur Bewahrung und Pflege der nach Russland verbrachten Kulturgüter in die Verhandlungen einbringen. Nach Vorstellung der Liberalen kann dies im Ergebnis dazu führen, die Exponate wechselweise am jeweiligen deutschen und russischen Sitz der Stiftung auszustellen und durch Leihgaben an andere Museen auch international zugänglich zu machen.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_318/02
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